50-Milliarden-Klage gegen die UBS

UBS vor Gericht: Handelsgericht Zürich setzt Streitwert auf 50 Milliarden Franken fest

Gericht ordnet externe Gutachter im Fall der Credit-Suisse-Übernahme an – UBS droht langwieriger Prozess Das Zürcher Handelsgericht erhöht im laufenden Verfahren zur Übernahme der Credit Suisse den Streitwert drastisch – von ursprünglich 3 auf nun 50 Milliarden Franken. Externe Gutachter sollen nun den tatsächlichen Unternehmenswert per März 2023 feststellen. Die UBS stemmt sich gegen den Entscheid – und droht indirekt mit dem Umzug des Hauptsitzes.

Klagewelle mit politischem Zündstoff

Mehr als 30 Klagen haben ehemalige Aktionärinnen und Aktionäre der Credit Suisse im Zusammenhang mit der Notübernahme durch die UBS eingereicht. Sie argumentieren, dass der Preis von 0.76 Franken pro Aktie – entsprechend rund 3 Milliarden Franken – nicht dem fairen Unternehmenswert der Grossbank entsprochen habe. Das Handelsgericht Zürich hat die Klagen inzwischen gebündelt und ein zentrales Verfahren eröffnet.

Am 18. Juni 2025 folgte ein wegweisender Entscheid: Das Gericht ordnete ein unabhängiges Gutachten an. Zwei Experten – Peter Leibfried von der Universität St. Gallen und der ehemalige KPMG-Schweiz-Partner Roger Neininger – sollen den Wert der Credit Suisse per Übernahmetag (19. März 2023) ermitteln. Die UBS hatte sich gegen die Bestellung der Gutachter gewehrt, blieb jedoch erfolglos.

Gutachter setzen auf Fortführungswert – UBS muss interne Dokumente offenlegen

Besonders heikel für die UBS: Die Gutachter sollen sich am Fortführungswert orientieren, nicht am Liquidationswert. Das bedeutet, dass die Credit Suisse als funktionsfähige Bank betrachtet wird – mit allen künftigen Gewinnen und Verpflichtungen. Der Druck auf die UBS steigt, denn das Handelsgericht hat sie dazu verpflichtet, sämtliche internen Bewertungen, Fairness Opinions und Due-Diligence-Unterlagen offenzulegen – rückwirkend bis zum 1. Oktober 2022.

Eine Frist für die Dokumentenabgabe wurde auf den 29. August 2025 festgelegt. Die UBS will den Entscheid nicht kommentieren. Hinter vorgehaltener Hand ist jedoch von einem möglichen Sitzwechsel nach New York die Rede – ein Signal an die Schweizer Behörden, dass der Standort Zürich für die Grossbank zunehmend unattraktiv werde.

Streitwert verzehnfacht: Was bedeutet das?

Noch im Frühling 2024 wurde von einem Streitwert von 3 Milliarden Franken ausgegangen. Jetzt rechnet das Gericht mit einer potenziellen Gesamtforderung von bis zu 50 Milliarden – ein strategischer Schritt, um auch bei Teilerfolgen der Kläger genügend finanziellen Spielraum zu ermöglichen.

UBS-Chef Sergio Ermotti hatte wiederholt betont, dass die CS faktisch bankrott gewesen sei – eine These, die nun erstmals unabhängig überprüft wird. Interne Rückstellungen für Rechtsrisiken beliefen sich zuletzt auf rund 3,6 Milliarden US-Dollar. Ob das Ausreichen wird, bleibt abzuwarten.

Ausblick: Langwieriger Prozess mit Signalwirkung

Der Gutachterbericht dürfte frühestens Ende 2025 vorliegen. Danach wird das Gericht den tatsächlichen Wert festlegen – und möglicherweise über Entschädigungen an die ehemaligen CS-Aktionäre entscheiden. Das Verfahren ist auch politisch brisant: Es könnte die Legitimität staatlich orchestrierter Notübernahmen in Frage stellen und neue Standards für künftige Bankfusionen setzen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Bericht wurde journalistisch von imTicker.ch erstellt und basiert ausschliesslich auf öffentlich zugänglichen, verifizierten Quellen. Alle Angaben zum Gerichtsverfahren basieren auf Informationen aus Medienberichten.

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