Gerlafingen SO: Beschwerde gegen Polizeikosten abgewiesen


(Symbolbild Kapo SO)

Veranstalter muss 28’807 Franken für Polizeieinsatz zahlen – Entscheid durch Departement bestätigt

Nach einer gewaltkritischen Eritreer-Veranstaltung in Gerlafingen bleibt der Veranstalter auf den Polizeikosten sitzen: Die Beschwerde wurde abgelehnt.

Das Departement des Innern hat eine Beschwerde gegen die Kostenverfügung der Polizei abgelehnt. Der Veranstalter eines Eritreer-Anlasses in Gerlafingen muss die Einsatzkosten tragen.

Am 31. März 2024 verhinderte die Kantonspolizei Solothurn in Gerlafingen ein mögliches gewaltsames Aufeinandertreffen zwischen rivalisierenden eritreischen Gruppierungen. Die Situation erforderte einen umfangreichen Polizeieinsatz. Mit Verfügung vom 24. Mai 2024 auferlegte die Polizei dem Veranstalter die Kosten für die besonderen Leistungen – insgesamt 28’807.50 Franken.

Gegen diese Verfügung reichte der Veranstalter eine Beschwerde beim Departement des Innern (DDI) ein.

Mit Entscheid vom 3. Juni 2025 hat das Departement die Beschwerde abgewiesen. Die Begründung: Es habe sich nicht um eine Veranstaltung im öffentlichen Interesse oder mit politisch neutralem Charakter gehandelt. Zudem seien die Sicherheitsvorkehrungen ungenügend gewesen – obwohl der Veranstalter sich der erhöhten Eskalationsgefahr bewusst war. Damit rechtfertige sich die Kostenauferlegung aufgrund der besonderen polizeilichen Leistungen ausserhalb der Grundversorgung.

Der Entscheid stellt klar, dass Veranstalter bei sicherheitskritischen Anlässen verantwortlich für Prävention und Kostenfolgen sind. Er dürfte als Signalwirkung für vergleichbare Fälle dienen – gerade bei Risikogruppen oder Events mit eskalationsgefährdetem Potenzial. Der Veranstalter hat noch die Möglichkeit, den Fall ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen.

Der Entscheid in Gerlafingen zeigt, dass Sicherheitskosten bei problematischen Veranstaltungen nicht automatisch der Allgemeinheit zur Last fallen müssen. Für Veranstaltende bedeutet das: Mehr Verantwortung, mehr Planung – und im Zweifel auch mehr finanzielle Folgen.

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