Über 5’200 Haushalte profitieren – Steuerdaten und Antragsfristen entscheidend
Der Kanton Uri unterstützt 2025 rund 5’200 Haushalte mit individuellen Prämienverbilligungen im Umfang von knapp 16 Millionen Franken. Die finanziellen Mittel stammen aus einem Gesamtbudget von 20,5 Millionen Franken. Die Verbilligungen werden direkt an die Krankenkassen überwiesen, die dadurch die Prämien für Begünstigte reduzieren.
Die Ansprüche für 2025 basieren auf den definitiven Steuerdaten aus dem Jahr 2023. Eine Rechtsänderung ab 2025 schliesst ältere Steuerdaten von der Berechnung aus, weshalb eine frühzeitige und korrekte Steuererklärung für einkommensschwache Haushalte wichtig ist, um Verzögerungen bei der Berechnung der Prämienverbilligung zu vermeiden.
Die Mehrheit der Urnerinnen und Urner, die am 1. Januar 2025 im Kanton wohnhaft und ordnungsgemäss besteuert sind, erhält automatisch einen Bescheid zur Prämienverbilligung von der Sozialversicherungsstelle Uri. Dies gilt auch für Personen mit Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe.
Bis Mitte Mai 2025 sind rund 78 Prozent der bewilligten Mittel von 20,5 Millionen Franken in Anspruch genommen worden. Die Verbilligungsbeiträge werden direkt an die Krankenkassen ausgezahlt, die diese bei der Abrechnung der Prämien an die Begünstigten weitergeben.
Die Prämienverbilligung ist ein wichtiger finanzieller Beitrag des Kantons Uri zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte bei den Krankenkassenprämien. Eine rechtzeitige Steuererklärung ist entscheidend, um den Anspruch sicher und ohne Verzögerung geltend zu machen. Die Sozialversicherungsstelle Uri bietet umfassende Informationen und Beratung für Anspruchsberechtigte.
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