Die Schweiz verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bereits geringe Tempoverstöße können hohe Bussen nach sich ziehen, während schwere Delikte zu Führerausweisentzug oder Freiheitsstrafen führen können.
Ordnungsbussen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Innerorts (max. 50 km/h):
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1–5 km/h zu schnell: CHF 40
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6–10 km/h: CHF 120
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11–15 km/h: CHF 250
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16–20 km/h: Anzeige, Verwarnung
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21–24 km/h: Anzeige, mind. 1 Monat Führerausweisentzug
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ab 25 km/h: Anzeige, mind. 3 Monate Führerausweisentzug
Ausserorts (max. 80 km/h):
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1–5 km/h: CHF 40
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6–10 km/h: CHF 100
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11–15 km/h: CHF 160
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16–20 km/h: CHF 240
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21–25 km/h: Anzeige, Verwarnung
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26–29 km/h: Anzeige, mind. 1 Monat Führerausweisentzug
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ab 30 km/h: Anzeige, mind. 3 Monate Führerausweisentzug
Autobahn (max. 120 km/h):
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1–5 km/h: CHF 20
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6–10 km/h: CHF 60
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11–15 km/h: CHF 120
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16–20 km/h: CHF 180
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21–25 km/h: CHF 260
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26–30 km/h: Anzeige, Verwarnung
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ab 31 km/h: Anzeige, mind. 1 Monat Führerausweisentzug
Raserdelikte und deren Konsequenzen
Seit der Einführung von „Via Sicura“ gelten in der Schweiz strenge Regeln für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen
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Innerorts: ab 70 km/h (mind. 50 km/h über dem Limit)
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Ausserorts: ab 100 km/h (mind. 60 km/h über dem Limit)
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Autobahn: ab 140 km/h (mind. 60 km/h über dem Limit)
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Mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe
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Mindestens 2 Jahre Führerausweisentzug
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Möglichkeit der Fahrzeugbeschlagnahmung
Besondere Regelungen für Neulenker
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die neuen Geldstrafen für Raserdelikte auch für Fahrzeuglenker gelten, die ihren Führerschein noch keine zehn Jahre besitzen. Dies bedeutet, dass auch Neulenker bei schweren Verkehrsverstößen mit hohen Strafen rechnen müssen
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