Zu langsam gefahren: Wann droht in der Schweiz eine Busse?

Nicht nur Rasen kann teuer werden – auch wer zu langsam fährt, riskiert in der Schweiz eine Busse. Doch wann genau schreitet die Polizei ein? Ein Überblick über die geltenden Regeln.

Langsamfahren ist nicht grundsätzlich verboten

In der Schweiz gibt es keine gesetzlich definierte Mindestgeschwindigkeit für Strassen ausserhalb von Autobahnen. Auf Autobahnen beträgt die Mindestgeschwindigkeit jedoch 80 km/h, wie es in Art. 4 der Signalisationsverordnung (SSV) geregelt ist. Wer auf der Autobahn grundlos deutlich langsamer fährt, gefährdet den Verkehrsfluss und kann gebüsst werden.

Auf Landstrassen oder in Ortschaften ist langsam fahren nur dann ein Problem, wenn es den Verkehr behindert oder gefährdet. Die Polizei prüft dabei, ob die langsame Fahrweise objektiv gerechtfertigt war – etwa durch Wetter, Sichtverhältnisse, Verkehrsdichte oder technische Probleme am Fahrzeug.

Verkehrsbehinderung kann eine Busse zur Folge haben

Gemäss Art. 26 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) muss jeder Verkehrsteilnehmer Rücksicht auf andere nehmen und darf den Verkehr nicht unnötig behindern. Wer absichtlich extrem langsam fährt – etwa als Protest oder um andere zu provozieren – kann mit einer Busse oder gar einer Anzeige rechnen.

Auch wer grundlos auf Hauptstrassen deutlich unter der erlaubten Geschwindigkeit bleibt (z. B. 30 km/h auf einer 80er-Strecke), riskiert eine Sanktion wegen „Behinderung des Verkehrsflusses“.

Konkreter Fall: 2500 Franken Busse für Langsamfahren

Ein besonders aufsehenerregender Fall wurde 2024 von der Plattform blick.ch veröffentlicht: Eine 65-jährige Frau erhielt eine Busse von fast 2500 Franken, weil sie auf dem Julierpass mit 43 km/h statt der vorgeschriebenen 80 km/h unterwegs war. Die Polizei stufte das Verhalten als „grob verkehrsbehindernd“ ein – es kam zu gefährlichen Überholmanövern.

Solche Bussen sind laut Polizei zulässig, wenn das Fahrverhalten als gefährdend eingestuft wird – auch wenn kein Unfall geschieht. Entscheidend ist die Gesamtbeurteilung der Verkehrssituation.

Wann ist Langsamfahren erlaubt?

Langsamfahren ist erlaubt – und sogar geboten –, wenn es die Umstände erfordern:

  • bei schlechter Sicht oder Witterung (z. B. Nebel, Schnee)
  • bei Baustellen oder unübersichtlichen Kurven
  • bei technischen Problemen am Fahrzeug
  • bei schwerem Anhängerbetrieb oder Lernfahrten

Wer hingegen bewusst ohne Grund langsam fährt, etwa als Fahranfänger mit Angst oder aus Unsicherheit, sollte auf verkehrsarmen Strecken oder ausserhalb der Hauptverkehrszeiten üben – um andere nicht zu gefährden.

Rücksicht gilt in beide Richtungen

Langsamfahren ist nicht per se strafbar – aber es darf den Verkehr nicht gefährden. Wer sich unnötig als Hindernis erweist, riskiert eine Busse. Entscheidend ist stets die Situation: Rücksicht und Anpassung an die Verhältnisse stehen im Mittelpunkt.

 

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By imTicker

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