Präzise Technik, klare Regeln: So funktionieren Schweizer Blitzer
Blitzer gehören in der Schweiz zum Strassenbild – doch wie genau messen sie? Wie weit reicht ihre Erkennung? Und wie viel Toleranz wird bei der Geschwindigkeitsmessung wirklich abgezogen? Dieser Artikel liefert fundierte Antworten und zeigt am Ende, welche Bussen und Strafen drohen.
In der Schweiz kommen hauptsächlich stationäre Radargeräte, mobile Lasergäte und Abschnittskontrollen (Streckenradar) zum Einsatz. Jedes dieser Systeme arbeitet mit hochpräziser Messtechnik, welche durch unabhängige Stellen (z. B. METAS – Eidgenössisches Institut für Metrologie) geprüft und zugelassen wird.
- Radar-Blitzer messen mithilfe von Doppler-Radarwellen, wie schnell sich ein Fahrzeug nähert oder entfernt.
- Laser-Blitzer (LIDAR) erfassen die Geschwindigkeit durch gezielte Lichtimpulse – sie gelten als besonders präzise.
- Abschnittskontrollen messen die Zeit, die ein Fahrzeug zwischen zwei Punkten benötigt – daraus wird die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet.
Die Reichweite eines Blitzers variiert je nach Typ:
- Radar-Blitzer: erkennen Fahrzeuge typischerweise in einem Bereich von 10 bis 50 Metern.
- Lasergeräte: arbeiten auf Entfernungen bis zu 300 Metern, in der Praxis meist zwischen 50 und 200 Metern.
- Abschnittskontrollen: decken Abschnitte von mehreren hundert Metern bis zu mehreren Kilometern ab.
Dabei erfassen die Geräte in der Regel nur Fahrzeuge in einem exakt definierten Messwinkel – ein Vorbeifahren „ausserhalb“ des Sichtfelds ist meist nicht möglich.
In der Schweiz wird bei jeder Geschwindigkeitsmessung ein sogenannter Sicherheitsabzug vorgenommen. Dieser berücksichtigt Messungenauigkeiten – auch wenn diese bei modernen Geräten verschwindend gering sind:
- 3 km/h bei gemessenen Geschwindigkeiten unter 100 km/h
- 3 % bei Geschwindigkeiten über 100 km/h
- Bei Lasergeräten zusätzlich 1 km/h mehr Abzug
Beispiel: Fährt jemand mit 91 km/h in einer 80er-Zone, werden (bei Radar) 3 km/h abgezogen – übrig bleiben 88 km/h. Das reicht bereits für eine Busse.
Die Antwort: Sehr genau. Schweizer Geräte unterliegen strengsten Prüfanforderungen. Alle zwei Jahre müssen sie von akkreditierten Stellen (z. B. METAS) neu geeicht werden. Bereits geringe Abweichungen führen dazu, dass ein Gerät ausser Betrieb genommen wird.
Fehlmessungen sind äusserst selten. Wird eine solche nachgewiesen – etwa durch technische Defekte oder fehlerhafte Aufstellung – kann das Verfahren eingestellt werden. In der Praxis passiert das aber nur in Ausnahmefällen.
Die Schweizer Gesetzgebung unterscheidet zwischen Ordnungsbussen und strafrechtlichen Konsequenzen.
Überschreitung innerorts | Strafe |
---|---|
bis 5 km/h | CHF 40 |
6–10 km/h | CHF 120 |
11–15 km/h | CHF 250 |
ab 16 km/h | Anzeige, evtl. Führerausweisentzug |
Überschreitung ausserorts | Strafe |
bis 5 km/h | CHF 40 |
6–10 km/h | CHF 100 |
11–15 km/h | CHF 160 |
ab 16 km/h | Anzeige, evtl. Führerausweisentzug |
Besonders hart wird Rasen bestraft:
- mind. 50 km/h zu schnell innerorts
- mind. 60 km/h zu schnell ausserorts
- mind. 80 km/h zu schnell auf Autobahnen
Folgen: Führerausweisentzug für mind. 2 Jahre, Freiheitsstrafe von 1 Jahr (unbedingt oder bedingt) sowie Verfahrenskosten und Eintrag im Strafregister.
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