Wer mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird, muss in der Schweiz mit harten Konsequenzen rechnen – das gilt auch beim ersten Mal.
Schweiz – April 2025
In der Schweiz gelten beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss strenge Regeln – und die Strafen sind empfindlich. Schon bei leichten Überschreitungen der Promillegrenze drohen Bussen, Führerausweisentzug oder sogar Freiheitsstrafen. Besonders streng ist das Gesetz bei Wiederholungstätern oder bei Fahrern unter 0,5 Promille-Grenze wie Neulenker, Berufschauffeure oder Fahrschüler.
Was ist erlaubt? Die Promillegrenzen im Überblick
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0,0 Promille: Für Neulenker (Probezeit), Berufschauffeure, Fahrschüler und Begleitpersonen
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0,5 Promille: Für alle anderen Fahrzeuglenkenden
Fahren unter Alkoholeinfluss: Bussen und Strafen nach Promillewert
0,5–0,79 ‰ (leichte Trunkenheit)
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Busse ab CHF 500
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Verwarnung oder 1 Monat Führerausweisentzug
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Vermerk im Strafregister möglich
Ab 0,8 ‰ (qualifizierte Trunkenheit am Steuer)
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Führerausweisentzug für mindestens 3 Monate
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Hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (bedingt oder unbedingt)
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Eintrag im Strafregister
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Verkehrspsychologische Abklärung möglich
Fahren unter Drogeneinfluss: Nulltoleranz
Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln wie Cannabis, Kokain oder MDMA fährt, begeht eine Straftat – unabhängig vom gemessenen Wert, sobald die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist.
Mögliche Konsequenzen:
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Sofortiger Führerausweisentzug
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Verzeigung an die Staatsanwaltschaft
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Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
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Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
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Langfristiger oder dauerhafter Entzug des Führerausweises
Was gilt bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss?
Verursacht jemand einen Unfall unter Einfluss, wird das Strafmass drastisch erhöht:
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Unbedingte Freiheitsstrafe möglich
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Haftung gegenüber Geschädigten
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Versicherungen können Regress fordern – d. h. sie zahlen zwar den Schaden, fordern das Geld aber vom Täter zurück
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Führerausweisentzug für mehrere Jahre
Alkoholkontrolle: Was darf die Polizei?
Die Polizei darf jederzeit eine Atemalkoholkontrolle durchführen – bei Verdacht auch einen Urin- oder Bluttest. Eine Verweigerung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und ebenfalls geahndet werden.
Fazit: Keine Toleranz im Strassenverkehr
Die Schweiz kennt beim Thema Alkohol und Drogen am Steuer wenig Spielraum. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert hohe Geldstrafen, längere Fahrverbote und Einträge im Strafregister. Im schlimmsten Fall drohen Freiheitsstrafen und langfristige Konsequenzen für die Fahrerlaubnis.
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