Was erlaubt ist – und was nicht: Was Bürgerinnen und Bürger über Polizeikontrollen wissen sollten
Polizeikontrollen gehören zum Alltag – sei es auf der Strasse, am Bahnhof oder bei Demonstrationen. Doch viele Menschen sind unsicher: Was darf die Polizei? Was muss ich sagen oder zeigen? Und wo beginnt ein möglicher Missbrauch von Befugnissen? Dieser Überblick klärt Rechte, Pflichten und weitverbreitete Irrtümer auf.
Ausweiskontrolle – muss ich mich immer ausweisen?
Grundsätzlich darf die Polizei eine Ausweiskontrolle durchführen, wenn sie einen konkreten Anlass oder Verdacht hat – etwa zur Gefahrenabwehr oder bei Fahndungen. In einigen Kantonen sind verdachtsunabhängige Kontrollen erlaubt, etwa in Bahnhöfen oder Grenznähe. In jedem Fall gilt: Wer kontrolliert wird, muss seine Identität belegen können – ein amtlicher Ausweis ist der sicherste Weg.
Durchsuchung von Taschen und Personen
Ohne konkreten Verdacht darf die Polizei niemanden einfach durchsuchen. Liegt jedoch ein begründeter Verdacht auf Waffen, Drogen oder gefährlichen Gegenständen vor, darf eine Durchsuchung erfolgen. Bei einer Leibesvisitation gelten besonders strenge Regeln – sie darf nur von gleichgeschlechtlichem Personal durchgeführt werden.
Handy zeigen – oder nicht?
Die Polizei darf das Mobiltelefon nur dann kontrollieren, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht und ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt – oder wenn Gefahr in Verzug ist. Eine einfache Kontrolle auf der Strasse rechtfertigt keine Einsicht in persönliche Daten, Chats oder Fotos.
Dürfen Polizisten filmen – und darf ich das auch?
Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen machen, wenn sie zur Beweissicherung dienen. Umgekehrt ist es Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, Polizeieinsätze zu filmen – solange die Aufnahmen nicht die Persönlichkeitsrechte verletzen oder die Amtshandlung behindern.
Aussage verweigern – darf ich das?
Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Wer von der Polizei befragt wird, kann die Aussage verweigern. Bei Zeugenaussagen gelten Ausnahmen, etwa wenn enge Angehörige betroffen sind. Wichtig: Bei Unsicherheit ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand zu verlangen.
Fazit: Informiert sein schützt
Polizeikontrollen sind ein legitimes Instrument zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung – aber sie sind klaren gesetzlichen Regeln unterstellt. Wer seine Rechte kennt, kann souverän reagieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.
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