Stichprobenkontrollen missachtet: Busse für ehemaligen Präsidenten des FC Luzern
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen den ehemaligen Präsidenten des FC Luzern abgeschlossen. Das Urteil ist rechtskräftig: Der Mann wurde wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Busse von 2’000 Franken sowie amtlichen Gebühren von 620 Franken verurteilt.
Ausgangspunkt war eine Verfügung der Luzerner Polizei vom 16. Juli 2024, die der FC Luzern-Innerschweiz AG und der swissporarena events ag eine Spielbewilligung für die Vorrunde der Saison 2024/25 erteilte. Darin wurde unter anderem vorgeschrieben, dass der Sicherheitsdienst unabhängig von konkretem Verdacht Stichprobenkontrollen durchzuführen habe.
Nach Ausschreitungen im Nachgang zum Spiel zwischen dem BSC Young Boys und dem FC Luzern am 19. Oktober 2024 wurde eine Massnahme der Stufe 3 gemäss dem Kaskadenmodell der KKJPD angeordnet. Für das Spiel gegen Yverdon Sport Club am 26. Oktober 2024 wurde unter anderem ein Verbot koordinierter Fanaktionen verfügt.
Dennoch wurde der Einlass der FCL-Fans am Spieltag ohne jegliche Kontrolle durchgeführt. Noch vor Spielbeginn kam es zu verbotenen Fanaktionen. Die Untersuchung zeigt, dass der damalige Präsident seiner Pflicht, für die Umsetzung der Verfügungen zu sorgen, nicht nachgekommen ist. Die Fans durften mit sichtbaren Fanutensilien das Stadion betreten – damit wurde eine koordinierte Aktion überhaupt erst ermöglicht.
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat deshalb eine Busse verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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