Fans sitzen nach Koller-Music-Konkurs auf teuren Konzerttickets

ByimTicker

Donnerstag, 27. März 2025 , , , ,

Symbolbild

Seit August 2024 sind sämtliche Konzerte der Koller-Music GmbH stillgelegt. Nun wurde der Konkurs offiziell verordnet – zahlreiche Schlagerfans bangen um ihr Geld.

Was ist passiert?

Bis Juli 2024 verkaufte die Koller-Music GmbH Tickets für diverse Schlagerkonzerte im Lokal Luxory in Grenchen. Aufgrund offener Rechnungen wurde dem Veranstalter per Ende Juni 2024 der Mietvertrag gekündigt. Trotzdem versicherte die Firma, dass die Tickets weiterhin gültig seien. Man sei auf der Suche nach einem neuen Veranstaltungsort. Doch im August wurde auf der Webseite kommuniziert: «Alle Veranstaltungen wurden stillgelegt.»

Konzerte abgesagt, Firma in Konkurs

Im März 2025 wurde über die Koller-Music GmbH der Konkurs verordnet. Damit ist klar: Die Konzerte finden nicht mehr statt. Mehrere Fans berichteten, dass weder Kevin Koller noch sein Vater Charly Koller auf Anfragen reagierten. E-Mails blieben unbeantwortet, Rückzahlungen erfolgten keine.

Welche Möglichkeiten haben betroffene Fans?

Wer Tickets gekauft hat, kann beim kantonalen Konkursamt Solothurn eine Forderung einreichen. Entsprechende Formulare stehen auf der Webseite des Amts zur Verfügung. Wichtig ist, Kaufbelege beizulegen.

Gibt es Hoffnung auf eine Rückzahlung?

Unklar. Vorrangig werden offene Löhne und Sozialversicherungsbeiträge bedient. Erst danach kommen Kunden- und Lieferantenforderungen zum Zug. Ticketcorner, das einen Teil der Tickets im Auftrag von Koller-Music verkaufte, hat die Einnahmen an das Konkursamt überwiesen. Viele Billette wurden jedoch direkt über Koller-Music verkauft.

Stellungnahme des Veranstalters

Kevin Koller erklärte gegenüber SRF telefonisch, dass die Fans ihr Geld zurückerhalten würden. Die Schuld für den Konkurs seiner Firma sehe er bei Dritten.

Wiederholter Konkurs

Kevin Koller war bereits mit seiner Firma Kev-Kol GmbH in einem früheren Konkursfall verwickelt. Ein Gericht verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von 45’000 Franken an einen Geschäftspartner. Auch die Schlagersängerin Monique hatte erfolgreich Klage eingereicht, da ihr eine Gage nicht bezahlt wurde. Im Mai 2024 folgte der Konkurs der Kev-Kol GmbH. Das Verfahren wurde später mangels Masse eingestellt.

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