Regierungsrat von Glarus GL bleibt bei Entscheidung zur Streichung der Entschädigung für Hebammen-Bereitschaftsdienst.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus GL hat entschieden, die Wiedereinführung einer generellen Entschädigung für den Bereitschaftsdienst von Hebammen abzulehnen. Dies, obwohl fast 2500 Personen, darunter zahlreiche aus dem Kanton, die Petition „Das Recht auf eine selbstbestimmte Geburt ist nicht verhandelbar“ unterstützten.
Hintergrund der Petition
Die Petition, eingereicht am 3. Februar 2025, fordert die Rücknahme der Sparmassnahme „Bereitschaftsdienst Hebammen“ des Entlastungspakets 2025+. Ziel ist es, die Entschädigung für Hebammen bei Hausgeburten und ambulanter Wochenbettbetreuung aufrechtzuerhalten.
Gezielte Unterstützung trotz Ablehnung
Der Regierungsrat erklärte, dass eine selbstbestimmte Geburt für alle Frauen im Kanton gewährleistet bleiben soll. Deshalb plant die Regierung gezielte Unterstützungsmassnahmen:
- Sozialhilfebezügerinnen können Kosten für den Bereitschaftsdienst über die Sozialen Dienste abgelten.
- Frauen in finanziell schwierigen Lagen, die keine Sozialhilfe beziehen, können Unterstützung aus dem Fonds zur ergänzenden Unterstützung von Familien beantragen.
Begründung der Entscheidung
Trotz dieser Massnahmen bleibt der Regierungsrat bei seiner Entscheidung, die generelle Entschädigung aus finanziellen Gründen nicht wieder einzuführen. Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen des Entlastungspakets 2025+.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass durch die gezielten Unterstützungsmassnahmen eine selbstbestimmte Geburt im Kanton weiterhin ermöglicht wird.