Verein Electronic Monitoring führt erfolgreich neues Überwachungssystem ein

ByRolf Bürgisser

Donnerstag, 23. Januar 2025

Das Überwachungssystem wird übernommen. (Symbolbild)

Einführung des «Swiss-Eagle»-Systems zur elektronischen Überwachung

Der Verein Electronic Monitoring (EM), dem 22 Kantone angehören, hat im Dezember 2024 das neue System «Swiss-Eagle» zur elektronischen Überwachung von Personen im Justizvollzug erfolgreich eingeführt.

Nach einer intensiven Pilot- und Testphase wurde «Swiss-Eagle» in Betrieb genommen. Das System ist modular aufgebaut und kann für verschiedene Überwachungsformen eingesetzt werden. Die kompakten und benutzerfreundlichen Geräte nutzen teilweise GPS-Technologie und erfüllen hohe Datenschutzanforderungen, wobei alle Daten in der Schweiz gespeichert werden.

Die Einführung von «Swiss-Eagle» ermöglicht es den Justizbehörden, Personen im Rahmen strafrechtlicher, strafprozessrechtlicher und zivilrechtlicher Massnahmen effektiv zu überwachen. Dies trägt zur öffentlichen Sicherheit bei und unterstützt die Resozialisierung von Straftätern. Die elektronische Überwachung kann als Alternative zum Vollzug von Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis zu 12 Monaten sowie gegen Ende längerer Freiheitsstrafen für die Dauer von 3 bis 12 Monaten eingesetzt werden.

Die Kantonspolizei Bern setzt das Electronic Monitoring seit 2011 ein, um die stark belegten Gefängnisse zu entlasten. Im Kanton Zürich wird EM sowohl im Erwachsenen- als auch im Jugendstrafrecht angewendet und seit dem 1. Januar 2022 auch in zivilrechtlichen Verfahren eingesetzt.

Schlussfolgerung

Die erfolgreiche Einführung von «Swiss-Eagle» stärkt die Fähigkeiten der Schweizer Justizbehörden im Bereich der elektronischen Überwachung und leistet einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Resozialisierung von Straftätern.

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