In Herisau kam es in der Nacht zum Mittwoch zu einem Selbstunfall, bei dem ein Autofahrer unter Alkoholeinfluss zwei Vorgärten beschädigte und anschliessend flüchtete. Der 24-Jährige musste seinen Führerausweis abgeben.
Unfallhergang
Am Mittwoch, 18. Dezember 2024, gegen 00:30 Uhr, fuhr ein 24-jähriger Lenker mit seinem Personenwagen die Langelenstrasse in Herisau aufwärts. Der Mann war von der Alpsteinstrasse kommend unterwegs, als er durch Unaufmerksamkeit von der Fahrbahn abkam. Linksseitig der Strasse durchquerte das Fahrzeug zwei Vorgärten, wobei erhebliche Schäden an Bepflanzungen und Gegenständen entstanden.
Statt anzuhalten und den Schaden zu melden, setzte der Lenker seine Fahrt fort. Die alarmierte Polizeipatrouille konnte den Wagen und den unverletzten Fahrer nach kurzer Zeit auffinden.
Alkohol am Steuer
Bei der Kontrolle stellten die Beamten deutliche Alkoholsymptome fest. Eine beweissichere Atemalkoholprobe wurde angeordnet, und der Führerausweis des 24-Jährigen wurde noch vor Ort eingezogen. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere Tausend Franken.
Warnung der Polizei
Die Polizei erinnert eindringlich daran, dass Ablenkung und Alkoholkonsum eine gefährliche Kombination darstellen. Verkehrsteilnehmer, die abgelenkt oder alkoholisiert fahren, gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch das Eigentum und die Sicherheit anderer. Flucht vom Unfallort ist zudem ein strafbarer Verstoss, der ernste Konsequenzen nach sich zieht.
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