Eine 22-jährige Schweizerin wurde wegen Tierquälerei verurteilt, nachdem sie fünf Hunde, darunter drei Welpen, ohne Futter und Wasser in einem Haus im Zürcher Oberland zurückgelassen hatte. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verhängte eine Geldstrafe und eine Busse.
Fünf Hunde verwahrlost aufgefunden
Am 3. Mai 2022 fanden Polizisten in einem Haus im Zürcher Oberland fünf vernachlässigte Hunde vor. Die Tiere – zwei ausgewachsene Hündinnen und drei Welpen – waren ohne Zugang zu Futter und Wasser eingesperrt und hinterliessen im Wohnzimmer des Hauses eine Verschmutzung aus Kot und Urin. Die Welpen, abgetrennt vom Muttertier, waren in einer Transportbox eingesperrt und in schlechtem Gesundheitszustand, wobei ein Welpe besonders schwach war.
Reise nach Venezuela und fehlende Vorkehrungen
Die 22-jährige Besitzerin der Hunde war am 28. April 2022 nach Venezuela gereist und blieb bis November des Jahres dort, ohne eine Betreuung für die Tiere zu organisieren. Die Hunde waren somit über mehrere Tage unversorgt, bevor die Polizei sie entdeckte.
Nicht registrierte Welpen und mangelnde Pflege
Die aufgefundenen Hunde bestanden aus einem fünfjährigen Malteser-Havaneser-Mischling und einer dreieinhalbjährigen Malteser-Hündin mit ihren drei Welpen, die nicht registriert waren. Da das Muttertier ursprünglich der Mutter der Beschuldigten gehörte und die Übernahme der Hündin durch die Tochter nie gemeldet wurde, stellte dies eine zusätzliche Übertretung der Melderegelungen dar.
Strafen für Tierquälerei und weitere Übertretungen
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verhängte eine bedingte Geldstrafe von 5400 Franken in Form von 180 Tagessätzen à 30 Franken, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss die Beschuldigte eine Busse von 1200 Franken sowie 800 Franken Verfahrensgebühren bezahlen, was zu einem Gesamtbetrag von 2000 Franken führt. Neben der Tierquälerei wurde sie auch wegen mehrfacher Übertretung des Tierseuchengesetzes und wegen Verletzung des Meldewesengesetzes (Merg) bestraft.
Weitere Verstöße gegen Meldepflichten
Die Beschuldigte wurde ebenfalls bestraft, weil sie die Übernahme des Muttertiers nicht bei der Amicus-Datenbank gemeldet hatte und für 2022 keine Hundesteuer bezahlt hatte. Zudem hatte sie die Schweiz ohne Abmeldung für fast sieben Monate verlassen, was eine Verletzung der Meldepflichten darstellte.
Appell zur Verantwortung
Dieser Fall zeigt die ernsthaften Konsequenzen von Vernachlässigung und Tierquälerei sowie die Wichtigkeit, die gesetzlichen Meldepflichten einzuhalten. Die Behörden im Zürcher Oberland erinnern Tierhalter daran, ihre Verantwortung gegenüber ihren Tieren wahrzunehmen und bei Abwesenheiten rechtzeitig eine geeignete Betreuung sicherzustellen.
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