Ab dem 1. Januar 2025 wird die Wertfreigrenze für Waren im Reiseverkehr von 300 auf 150 Franken pro Person und Tag reduziert. Diese Änderung, die der Bundesrat am 16. Oktober 2024 beschlossen hat, zielt darauf ab, den Einkaufstourismus einzudämmen und die Steuergerechtigkeit zu verbessern.
Reduzierung der Freigrenze für den privaten Gebrauch
Mit der neuen Regelung dürfen Waren, die Reisende für den privaten Gebrauch einführen, nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei sein. Liegt der Wert darüber, muss die Schweizer Mehrwertsteuer auf die eingeführten Waren entrichtet werden. Diese Änderung ist Teil eines parlamentarischen Auftrags zur Reduzierung des Einkaufstourismus.
Auftrag des Parlaments zur Eindämmung des Einkaufstourismus
Die Anpassung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) erfüllt die Forderungen einer Motion und zweier Standesinitiativen aus St. Gallen und Thurgau, die eine Senkung der Wertfreigrenze forderten. Ziel ist es, die Steuergerechtigkeit zu verbessern und den Einkaufstourismus, der durch niedrigere Preise im Ausland angezogen wird, zu verringern.
Vernehmlassung und Senkung auf 150 Franken
Die Senkung der Wertfreigrenze wurde in einer Vernehmlassung von November 2023 bis März 2024 breit unterstützt, insbesondere von den Kantonen und der Wirtschaft. Obwohl die WAK-S sich für eine noch niedrigere Grenze von 100 Franken aussprach, entschied der Bundesrat, die Freigrenze auf 150 Franken festzulegen, um den administrativen Aufwand für die Verzollung im Rahmen zu halten.
Selbstständige Warenanmeldung via „QuickZoll“-App
Reisende können ihre Waren über die App „QuickZoll“ selbstständig verzollen und die Abgaben direkt über die App entrichten. Der normale Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent wird dabei angewendet. Die Verzollung zum reduzierten Satz von 2,6 Prozent wird voraussichtlich ab 2026 möglich sein.
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