Symbolbild (Kapo GL)

Am 10. September 2024 trat der Regierungsrat zusammen, um eine Änderung des Polizeigesetzes zu besprechen, die den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt verbessern soll. Der Regierungsrat schlägt dem Landrat vor, die Änderung zur Landsgemeinde zur Zustimmung zu überweisen.

Ausweitung der Kompetenzen der Kantonspolizei

Anlass für die Gesetzesänderung war die Motion „Schutzmassnahmen für Betroffene von häuslicher Gewalt“, die am 20. Dezember 2023 vom Landrat überwiesen wurde. Die geplanten Massnahmen beinhalten, dass Opfer ihre Wohnungen ohne die Anwesenheit der gewalttätigen Person nutzen können. Gewalttäter können aus Wohnungen, Häusern und der Umgebung der Opfer verwiesen werden, und ihre Rückkehr kann untersagt werden. Zusätzlich können Annäherungs-, Kontakt- und Rayonverbote erlassen werden, um Stalking zu verhindern, sowohl physisch als auch digital. Das Rayonverbot beschränkt den Aufenthalt der Täter in bestimmten geografischen Bereichen wie Strassen oder Vierteln.

Regelung der Weitergabe von Informationen

Die Gesetzesänderung sieht auch vor, dass die Kantonspolizei Informationen über angeordnete Massnahmen und den Sachverhalt an Beratungsstellen weitergibt. Dies gilt auch dann, wenn noch keine Massnahmen ergriffen wurden. Die Informationsweitergabe kann schriftlich oder digital erfolgen.

Kosten und Inkraftsetzung

Die Änderungen des Polizeigesetzes werden voraussichtlich keine zusätzlichen Kosten verursachen. Die Inkraftsetzung ist für den 1. Oktober 2025 vorgesehen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Änderung des Polizeigesetzes zuzustimmen und die Motion „Schutzmassnahmen für Betroffene von häuslicher Gewalt“ als erfüllt abzuschreiben.

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