Am Montagmorgen kontrollierte die Schaffhauser Polizei bei einer Schwerverkehrskontrolle in der Stadt Schaffhausen einen Lastwagenchauffeur, der erheblich gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV1/AETR) verstossen hatte.
Massive Verstösse gegen die ARV1-Vorgaben
Bei der Kontrolle eines beladenen Sattelzugs aus Irland im Schwerverkehrskontrollzentrum stellte die Polizei fest, dass der 30-jährige polnische Chauffeur zwischen dem 12. August 2024 und dem Kontrolltag insgesamt 28 Übertretungen der ARV1 begangen hatte. Der Chauffeur überschritt die Tageslenkzeiten von maximal zehn Stunden pro Tag erheblich und verkürzte die erforderlichen Ruhezeiten. Zudem überschritt er die maximale Lenkzeit von neunzig Stunden innerhalb von zwei Wochen und hielt die wöchentlichen Ruhezeiten nicht ein. Auch wurde festgestellt, dass der Sattelzug dreimal ohne eingelegte Fahrerkarte gelenkt wurde.
Sicherheitsmängel am Sattelzug
Neben den Verstössen gegen die ARV1 wurden am Sattelzug Überlänge und Sichtbehinderungen durch Gardinen an der Frontscheibe sowie an den Seitenfenstern festgestellt.
Konsequenzen für den Chauffeur
Der Chauffeur musste eine Ruhezeit vor Ort einlegen und wurde zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kanton Schaffhausen, Verkehrsabteilung, gebracht. Lastwagen stellen durch ihre Grösse und ihr Gewicht ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bei Verkehrsunfällen dar.