Solothurn: Die Hundesteuer soll künftig 35 Franken betragen. (Symbolbild, Unsplash)

Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) des Kantons Solothurn hat mehrheitlich der Änderung des kantonalen Hundegesetzes zugestimmt. Dabei sprach sie sich jedoch dafür aus, die Hundesteuer in Höhe von 35 Franken beizubehalten, um die entfallene Kontrollzeichengebühr zu ersetzen.

Hintergrund und Entscheidung

Bis 2016 erhielten Hundehalter in Solothurn für die Zahlung der Kontrollzeichengebühr die sogenannte „Hundemarke“. Das Steuergericht entschied 2024, dass die bisherige Kontrollzeichengebühr von 40 Franken nicht mehr den rechtlichen Anforderungen entsprach, weshalb der Kanton diese Gebühr im Jahr 2024 nicht mehr erhob. Infolgedessen wurde eine Gesetzesvorlage zur Anpassung des kantonalen Hundegesetzes erarbeitet, die vorsieht, dass der Aufwand von rund 725’000 Franken für kantonale Leistungen im Bereich Hunde (wie Tierschutz, Tiergesundheit und öffentliche Sicherheit) künftig nicht mehr vollständig durch Gebühren gedeckt werden soll. Stattdessen sollen die verbleibenden Kosten über den ordentlichen Steuerhaushalt finanziert werden.

Die UMBAWIKO argumentiert jedoch, dass angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons die Hundehalter weiterhin eine zweckgebundene Hundesteuer entrichten sollten. Die geplante Hundesteuer von 35 Franken pro Hund liegt dabei um 5 Franken niedriger als die frühere Kontrollzeichengebühr.

Verwendung der Hundesteuer

Die eingenommenen Mittel sollen nach dem Willen der Kommission ab dem nächsten Jahr zur Finanzierung diverser Aufwände des Veterinärdienstes, insbesondere im Bereich der Tierseuchenprävention und des Tierschutzvollzugs, verwendet werden. Mit rund 20’000 gemeldeten Hunden im Kanton Solothurn soll die Hundesteuer somit verursachergerecht erhoben werden.

Weitere Änderungen im Hundegesetz

Neben der Hundesteuer stimmte die Kommission auch drei weiteren Änderungen im Hundegesetz zu, um sogenannte „Härtefälle“ zu vermeiden:

  • Anerkennung von Abstammungsausweisen weiterer Dachverbände neben der Fédération Cynologique Internationale (FCI).
  • Möglichkeit zur Wesensprüfung von verhaltensunauffälligen Listenhunden durch eine anerkannte Fachperson.
  • Grundsätzliche Anerkennung von ausserkantonalen Haltebewilligungen.

Der Kantonsrat wird voraussichtlich in der November-Session über die Vorlage entscheiden.

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