Schweiz plant Import- und Handelsverbot für tierquälerische Pelzprodukte
Der Bundesrat hat am 21. August 2024 die Vernehmlassung für einen indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative eröffnet. Ziel ist es, den Import und Handel von Pelzen und Pelzprodukten, die unter tierquälerischen Bedingungen gewonnen wurden, in der Schweiz zu verbieten. Dieses Verbot soll im Tierschutzgesetz verankert werden und geht sogar weiter als die ursprüngliche Volksinitiative, die nur ein Importverbot vorsah.
Striktes Verbot für mehr Tierschutz
Umfassendes Import- und Handelsverbot geplant
Der Bundesrat reagiert auf die wachsende Besorgnis der Bevölkerung über tierquälerische Pelzproduktion. Mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative wird nicht nur der Import, sondern auch der Handel von tierquälerisch gewonnenen Pelzen innerhalb der Schweiz verboten. Diese Massnahme soll den Tierschutz in der Schweiz erheblich stärken und ein deutliches Signal gegen Tierquälerei setzen.
Der Gegenvorschlag sieht vor, das Verbot direkt im Tierschutzgesetz zu verankern, um die Durchsetzung zu gewährleisten und bestehende Lücken in der aktuellen Gesetzgebung zu schliessen. Dies geht über die ursprüngliche Forderung der Pelz-Initiative hinaus, die lediglich ein Importverbot vorsah.
Nachweispflicht für Händler
Zukünftig müssen Schweizer Pelzhändler, Modegeschäfte und Onlineanbieter nachweisen, dass die von ihnen verkauften Pelzprodukte tierschutzkonform produziert wurden. Die bisherige Pelzdeklarationspflicht hat sich als unzureichend erwiesen, da die Kontrollen 2023 zeigten, dass in 60 Prozent der überprüften Verkaufsstellen Mängel vorlagen. Um diese Missstände zu beseitigen, sollen widerrechtlich importierte und gehandelte Pelze konsequent aus dem Verkehr gezogen und Verstösse strafrechtlich verfolgt werden.
Vernehmlassung und nächste Schritte
Die Vernehmlassung für den indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative läuft vom 21. August bis zum 22. November 2024. Der Bundesrat plant, den Vorschlag im Sommer 2025 dem Parlament vorzulegen. Sollte das Parlament zustimmen, könnte das Import- und Handelsverbot für tierquälerisch gewonnene Pelze bereits im folgenden Jahr in Kraft treten.