Entlastungspaket 2025+ im Kanton Glarus angepasst: Budgetanpassung im Justizvollzug gestrichen


Glarner Kantonshaushalt-Entlastungspaket 2025+ im Fokus des Regierungsrats. (Symbolbild: Kanton Glarus)

Der Glarner Regierungsrat hat das Entlastungspaket 2025+ um eine Massnahme reduziert, da es sich um eine einmalige Budgetanpassung im Justizvollzug und keine dauerhafte Entlastung handelt.

Korrektur im Entlastungspaket 2025+

Am 1. Oktober 2024 verabschiedete der Regierungsrat das Entlastungspaket 2025+ mit 60 Massnahmen zur langfristigen finanziellen Entlastung des Kantonshaushalts. Eine Überprüfung ergab nun, dass eine der Massnahmen im Bereich Justizvollzug keine wiederkehrende Entlastung darstellt. Es geht um die Einsparung von Kosten bei der frühzeitigen Entlassung einer Person aus dem therapeutischen Massnahmenvollzug aufgrund einer positiven Prognose. Da diese Entlastung jedoch nur das Budget 2025 betrifft und keine dauerhafte Wirkung hat, wurde die Massnahme gestrichen.

Reduzierung des Entlastungspotenzials

Durch die Streichung dieser einmaligen Anpassung reduziert sich das geplante Entlastungspotenzial um 90’000 Franken auf insgesamt 7,5 Millionen Franken. Der Regierungsrat stellt klar, dass die Sicherheit der Bevölkerung stets Priorität hat und dass Entscheidungen über frühere Entlassungen niemals aus finanziellen Überlegungen getroffen werden. Mit der Streichung dieser Position bedauert der Regierungsrat Missverständnisse, die im Zusammenhang mit der Erwähnung der Massnahme im Entlastungspaket entstanden sind.

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