Rheinfelden AG: Anklage nach Deliktsserie – Sabotage, Einbrüche und Cyberattacken

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg AG erhebt Anklage gegen fünf junge Männer. Sie sollen zwischen 2022 und 2024 über 90 Delikte verübt haben.

Grosse Deliktsserie – Sabotage, Einbrüche, Cyberangriffe

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg AG hat beim Bezirksgericht Rheinfelden Anklage gegen fünf junge Männer im Alter von 19 und 20 Jahren erhoben. Die Gruppe soll zwischen Februar 2022 und Mai 2024 in wechselnder Zusammensetzung eine Vielzahl schwerer Delikte begangen haben – darunter:

  • Sabotageakte an Glasfaserkabeln

  • Einbruchdiebstähle

  • Cyberangriffe (u. a. DDoS-Attacken)

  • versuchte Brandstiftungen

  • gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr

  • mehrfache Erpressungsversuche

Ermittlungen nach Glasfasersabotage führten zur Gruppe

Auslöser der gross angelegten Ermittlungen waren mehrfache Sabotageakte an Glasfaserkabeln in Rheinfelden im Dezember 2023, bei denen Internet, Telefon und TV-Netz lahmgelegt wurden. Die Kantonspolizei Aargau und die Staatsanwaltschaft konnten im Mai 2024 vier mutmassliche Täter festnehmen, zwei davon befinden sich bis heute in Untersuchungshaft.

Im Verlauf der Ermittlungen zeigte sich ein weit verzweigtes und arbeitsteilig organisiertes Vorgehen. Die Gruppe agierte teils gemeinsam, teils unabhängig voneinander. Insgesamt werden den fünf Beschuldigten mehr als 90 Einzeldelikte vorgeworfen.

Bahnverkehr manipuliert – keine Verletzten, aber hohes Risiko

Besonders gefährlich war laut Anklage ein Eingriff in den Bahnverkehr: Zwei entwendete Hemmschuhe wurden auf ein Gleis gelegt, konnten aber durch herannahende Güterzüge überrollt werden, ohne Entgleisung. Dennoch weist die Anklage auf ein hohes Gefährdungspotenzial für Mensch und Infrastruktur hin.

Cyberdelikte und keine ideologischen Motive

Ein Teil der Gruppe war laut Ermittlungen auch für digitale Angriffe auf Unternehmen verantwortlich. Es kam zu DDoS-Attacken, technischen Störungen und teilweise versuchter Erpressung. Hinweise auf eine extremistische oder politische Motivation gibt es nicht – es soll sich um eine sich selbst verstärkende Gruppendynamik gehandelt haben.

Anklagen und beantragte Strafen

  • 3 Hauptbeschuldigte: 41, 34 bzw. 19 Delikte → Freiheitsstrafen von 10, 8 und 6 Jahren beantragt

  • 2 Mitbeschuldigte: 4 bzw. 1 Delikt → bedingte Strafen (21 Monate und Geldstrafe) beantragt

Weitere Verfahren gegen zwei minderjährige Tatbeteiligte werden separat durch die Jugendanwaltschaft geführt.

Der entstandene Sachschaden beträgt rund CHF 400’000, der Deliktswert rund CHF 50’000. Neben Privaten sind auch öffentliche Einrichtungen betroffen.

Hinweis: Für alle Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Entscheid die Unschuldsvermutung.

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