Italien verankert den Tierschutz neu im Strafrecht – mit strengeren Strafen, neuen Tatbeständen und dem Verbot von Ketten.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Italien ein neues, wegweisendes Tierschutzgesetz. Es verleiht Tieren den Status als fühlende Wesen und Rechtssubjekte – eine rechtliche Revolution. Neben härteren Strafen für Tierquälerei und illegalen Handel wird auch das Anketten von Hunden und Katzen verboten. Die Reform ist ein historischer Schritt – auch wenn sie noch nicht perfekt ist.
Das Gesetz Nr. 82 vom 6. Juni 2025 markiert einen Wendepunkt in der italienischen Rechtsordnung. Erstmals wird im Strafgesetzbuch ein eigener Abschnitt unter dem Titel „Verbrechen gegen Tiere“ geschaffen. Tiere werden nicht länger nur als Objekte menschlicher Emotionen betrachtet, sondern als fühlende Lebewesen mit eigenen Rechten. Das neue Gesetz umfasst 15 Artikel und ändert sowohl das Strafgesetzbuch als auch die Strafprozessordnung. Es tritt per 1. Juli 2025 in Kraft.
Wie lastampa.it berichtet, sind die Neuerungen umfassend:
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Härtere Strafen für Misshandlung, Tötung und Tierhandel.
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Neue erschwerende Umstände bei Misshandlungen – etwa bei Online-Verbreitung oder Taten vor Minderjährigen.
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Kettenverbot: Das Anbinden von Hunden und Katzen ist verboten – mit Bussen von 500 bis 5.000 Euro.
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Illegale Tierverkäufe gelten bereits bei Fehlen einer einzigen Identifikations- oder Gesundheitsangabe als Straftat.
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Wildtierschutz wird gestärkt: Fang, Tötung oder Zerstörung von Lebensräumen geschützter Arten werden schärfer geahndet.
Neu ist auch:
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Tiere dürfen nicht mehr veräussert oder getötet werden, solange ein Strafverfahren läuft.
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Spezialisierte Verwahrung wird gegen Kaution erlaubt, um Tierheime zu entlasten.
Misshandlungen können künftig nicht mehr mit Alternativstrafen geahndet werden. Im Fall von Gruppenvergehen oder besonders grausamen Umständen drohen bis zu 4 Jahre Freiheitsstrafe und 60.000 Euro Geldbusse. Wer Tiere aussetzt, riskiert Führerscheinentzug.
Kettenhaltung wird nur noch in begründeten Ausnahmefällen toleriert. Auch der Fang von Vögeln auf dem eigenen Land ist nicht mehr straffrei. Zusätzlich sollen das Umwelt- und Innenministerium sowie die Polizei durch einheitliche Einsatzprotokolle koordiniert werden. Ziel: eine konsequente Verfolgung von Tierverbrechen.
Tierschutzorganisationen wie Animaliste loben das Gesetz als historischen Fortschritt. Doch es gibt Kritik: Ein zentrales Register für Tierdelikte fehlt. Die Möglichkeit, Personen mit einschlägigen Vorstrafen grundsätzlich von Tierhaltung auszuschliessen, wurde nicht aufgenommen. Auch bleibt es erlaubt, Welpen bis zu zwei Monate ohne Kennzeichnung zu halten – ein Schlupfloch für den illegalen Welpenhandel. Trotzdem: Italien setzt europaweit neue Massstäbe.
Mit dem neuen Gesetz Nr. 82 erkennt Italien Tiere erstmals juristisch als fühlende Wesen an. Damit steigt nicht nur das Strafmass – auch das gesellschaftliche Bewusstsein verändert sich. Entscheidend bleibt nun die konsequente Umsetzung durch Polizei, Justiz und Gesellschaft. Der Schutz von Tieren ist nicht länger freiwillig – er ist Pflicht.
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