Reservation jetzt Pflicht: Neue Velo-Regeln im Postauto ab Mai 2025

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Montag, 5. Mai 2025 , , , ,

Postautos(Symbolbild)

Postauto führt Buchungspflicht für Veloplätze auf ausgewählten Linien ein

Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Vorschriften für den Velotransport in Postautos. Auf bestimmten Linien in der Schweiz müssen Reisende zwischen Mai und Oktober einen Platz für ihr Fahrrad verbindlich reservieren.

Mit der neuen Regelung reagiert PostAuto auf stark ausgelastete Strecken während der Sommermonate. Ziel ist es, die Planbarkeit zu erhöhen, Konflikte zu vermeiden und die Sicherheit für Fahrgäste und Personal zu verbessern.

Der folgende Artikel erklärt, wo und für wen die neuen Regeln gelten, wie sie sich auf den ÖV-Alltag auswirken – und welche Alternativen Velofahrer:innen künftig haben.

 Velotransport im Postauto – eine Schweizer Tradition

In vielen Bergregionen der Schweiz ist das Postauto das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs – besonders für Wandernde und Velotourist:innen. Seit Jahren ist der Transport von Fahrrädern im Postauto-Service verankert, besonders im Sommerhalbjahr.

Mit steigenden Nutzerzahlen und begrenztem Stauraum ist das System jedoch unter Druck geraten: spontane Mitnahmen führten oft zu Platzproblemen, Verspätungen und Sicherheitsrisiken für Passagiere.

 Neue Regeln im Überblick – wo gilt was?

Seit dem 1. Mai 2025 ist auf bestimmten Linien mit hoher Nachfrage eine Reservation für Veloplätze Pflicht – insbesondere in den Monaten Mai bis Oktober. Die Reservierung ist kostenpflichtig (CHF 5.– pro Velo) und kann online, via App oder am Schalter vorgenommen werden.

Beispielhafte betroffene Strecken:

  • Meiringen – Grosse Scheidegg – Grindelwald

  • Airolo – Nufenenpass – Oberwald

  • Thusis – San Bernardino – Bellinzona

PostAuto stellt online eine aktuelle Liste der reservierungspflichtigen Linien zur Verfügung. Auf weniger frequentierten Routen bleibt die Mitnahme von Velos ohne Voranmeldung weiterhin möglich – je nach Platzverfügbarkeit.

 Planungssicherheit & Sicherheit im Fokus

Laut PostAuto sollen mit der Regelung folgende Ziele erreicht werden:

  • Bessere Verteilung der Velos über Tagesrandzeiten

  • Weniger Konflikte zwischen Fahrgästen mit und ohne Fahrrad

  • Mehr Sicherheit beim Ein- und Ausladen sowie im Fahrgastraum

  • Verlässlichkeit für Gruppen, Tourenveranstalter und Pendler:innen

Das neue System wurde in Pilotprojekten bereits getestet – mit durchwegs positiven Rückmeldungen von Chauffeur:innen und Fahrgästen.

 Was bedeutet das für Reisende?

Wer zwischen Mai und Oktober mit dem Postauto und Velo unterwegs ist, sollte frühzeitig reservieren – insbesondere an Wochenenden und in den Ferien. Für Gelegenheitsnutzer:innen ohne Reservation gilt: Es besteht kein Anspruch auf Mitnahme.

Alternativen bieten kombinierte Velovermietungen vor Ort oder Routenanpassungen mit ÖV-Schnittstellen (z. B. Umstieg auf Bahn oder Seilbahn mit Velomitnahme).

Die neuen Regeln für den Velotransport im Postauto sind eine Reaktion auf wachsende Nachfrage und knappe Kapazitäten. Wer gut plant, profitiert künftig von mehr Verlässlichkeit – spontane Mitnahmen könnten hingegen schwieriger werden.

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