Elektronische Handbremse: Darf man damit mit dem „L“ fahren?

Was gilt für Fahrschüler in der Schweiz bei modernen Fahrzeugen mit elektronischer Parkbremse?

Immer mehr Autos verfügen über eine elektronische Handbremse anstelle eines klassischen Hebels. Gerade Fahrschüler mit dem Lernfahrausweis (dem „L“) fragen sich: Darf man mit einem solchen Auto überhaupt privat üben? Und was müssen Begleitpersonen beachten?

Was ist eine elektronische Handbremse?

Die elektronische oder elektrische Handbremse (EPB) wird per Knopf aktiviert – meist an der Mittelkonsole – statt mit einem mechanischen Hebel. Sie funktioniert über Stellmotoren und ist bei modernen Autos weit verbreitet. Viele Modelle aktivieren die Bremse automatisch beim Parken oder lösen sie beim Anfahren selbstständig.

Lernfahrten in der Schweiz – was ist erlaubt?

In der Schweiz ist das private Fahren mit „L“ grundsätzlich erlaubt, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Begleitperson: mindestens 23 Jahre alt, seit 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie B und kein Führerausweis auf Probe.

  • Fahrzeug: geeignet für Lernfahrten, technisch in Ordnung – keine Vorschrift, dass es eine mechanische Handbremse haben muss.

Elektronische Handbremse: erlaubt oder nicht?

Ja, man darf auch mit elektronischer Handbremse fahren – privat und auf Lernfahrt.
Das Gesetz schreibt nicht vor, dass die Begleitperson die Möglichkeit haben muss, manuell in das Bremssystem einzugreifen – wie früher mit einer klassischen Handbremse.

Aber: Die Verantwortung liegt bei der Begleitperson, jederzeit eingreifen zu können – etwa durch sprachliche Anleitung oder durch das Anziehen der Fuss- oder Feststellbremse, falls nötig.

Empfehlung von Fahrschulen

Viele Fahrschulen empfehlen zwar klassische Fahrzeuge mit mechanischer Handbremse für erste Lernfahrten, vor allem zur besseren Kontrolle. Doch aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen moderne Fahrzeuge mit elektronischer Parkbremse – auch nicht beim privaten Üben.

Fazit: Kein Problem für private Lernfahrten

Mit dem Lernfahrausweis darf man auch ein Fahrzeug mit elektronischer Handbremse fahren – solange alle übrigen Lernfahrt-Vorgaben eingehalten werden. Die Technik entwickelt sich weiter – und die Lernfahrpraxis darf das auch.

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By imTicker

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