Diese Verkehrsregeln kennt fast niemand – aber sie gelten trotzdem


Strassenverkehr (Symbolbild)

Versteckte Vorschriften im Strassenverkehr: Was kaum jemand weiss, aber alle wissen sollten

Viele Autofahrende, Velofahrende und sogar Fussgänger sind täglich auf den Strassen unterwegs – doch nur die wenigsten kennen wirklich alle Regeln. Neben den offensichtlichen Vorschriften gibt es zahlreiche Bestimmungen, die kaum jemand auf dem Radar hat. Wer sie missachtet, riskiert trotzdem eine Busse – oder schlimmer noch: einen Unfall.

1. Reissverschlussprinzip ist Pflicht – nicht Kür

Kaum eine Verkehrsregel wird so oft missverstanden wie das Reissverschlussprinzip. Sobald eine Spur endet, müssen Fahrzeuge von der auslaufenden Spur abwechselnd eingefädelt werden – und zwar erst kurz vor dem Hindernis. Viele wechseln viel zu früh oder verweigern anderen das Einfädeln. Das ist nicht nur unhöflich, sondern kann auch gebüsst werden. In der Schweiz gilt: Wer das Einfädeln blockiert oder zu früh die Spur wechselt, handelt gegen die Verkehrsregeln.

2. Kein Motorenlärm im Stand

Viele lassen den Motor im Stand laufen – sei es im Winter zum Heizen oder im Sommer wegen der Klimaanlage. Doch: Das sogenannte unnötige Laufenlassen des Motors ist in der Schweiz verboten. Wer erwischt wird, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Und auch Umweltbewusstsein beginnt mit dem Abstellen des Motors an der Ampel oder beim Warten.

3. Rechtsüberholen – manchmal erlaubt, manchmal Pflicht

Die Regel ist bekannt: Überholt wird links. Doch auf Autobahnen gibt es Ausnahmen. Im Kolonnenverkehr darf rechts vorbeigefahren werden – allerdings ohne Spurwechsel, also ohne „Überholen“ im klassischen Sinne. Wer die Spur wechselt, um rechts vorbeizuziehen, begeht jedoch eine Regelverletzung. Umgekehrt kann in gewissen Situationen ein Rechtsüberholen auch Pflicht sein, wenn links unnötig gebremst wird. Kompliziert? Vielleicht. Aber: Die Polizei kennt die Details genau.

4. Parkieren gegen die Fahrtrichtung: verboten!

In Wohnquartieren sieht man es häufig: Autos parken auf der linken Strassenseite. Doch: Das ist nur erlaubt, wenn eine Einbahnstrasse vorliegt. Wer auf normalen Strassen gegen die Fahrtrichtung parkiert, riskiert eine Busse – auch wenn der Platz frei ist und das Parkieren praktisch erscheint.

5. Warnblinkanlage nur für echte Notfälle

Viele benutzen die Warnblinker beim kurzfristigen Halten – etwa beim Einsteigenlassen von Personen oder beim Warten auf den Pizzaboten. Doch die Warnblinkanlage ist ausschliesslich für Notfälle und Pannen gedacht. Wer sie missbraucht, kann gebüsst werden. Besonders heikel: Wer durch die Warnblinker andere Verkehrsteilnehmende verwirrt oder behindert, trägt bei einem Unfall eine Mitschuld.

6. Grünes Licht bedeutet nicht „Freie Fahrt“

Auch wenn die Ampel auf Grün steht, gilt: Nur weiterfahren, wenn die Kreuzung frei ist. Wer bei Grün in die Kreuzung einfährt und dort wegen Rückstaus stehen bleibt, blockiert den Querverkehr – und riskiert eine Busse. Diese Regel nennt sich „Anhalten vor der Kreuzung bei Rückstau“ und ist in der Schweiz rechtlich verankert.

7. Velos dürfen nebeneinander fahren – manchmal

Velofahrende sind oft Ziel von Frust, wenn sie nebeneinander fahren. Doch: Auf Nebenstrassen oder in Gruppen ist das erlaubt, solange der Verkehr nicht behindert wird. Auch bei Ausfahrten oder Touren gilt das Nebeneinanderfahren als zulässig – sofern Rücksicht auf andere genommen wird. Autofahrende sollten also nicht voreilig hupen oder drängeln.

8. Fussgängerstreifen: Nicht immer Vortritt

Fussgänger haben Vortritt – aber nicht immer. Wer sich einem Zebrastreifen nähert, muss deutlich erkennbar anhalten wollen. Einfach loslaufen ohne Blickkontakt kann gefährlich sein. Umgekehrt sind auch Fussgänger verpflichtet, den Verkehr zu beachten. Kinder etwa sollten den Fussgängerstreifen nicht unbeaufsichtigt queren.

9. Lichtpflicht bei Tag – auch für Velos

Seit 2021 gilt in der Schweiz eine generelle Lichtpflicht bei Tag für Motorfahrzeuge. Auch Velos müssen mit Front- und Rücklicht ausgestattet sein – bei schlechter Sicht, in Tunnels oder in der Dämmerung sogar eingeschaltet. Wer ohne Licht fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern riskiert auch ein Verwarngeld.

10. Tempolimit gilt auch auf Parkplätzen

Manche denken: Auf Supermarktparkplätzen oder Firmenarealen gelten keine Regeln. Falsch! Auch dort ist das Strassenverkehrsgesetz gültig – und damit auch die Tempolimite von meist 20 km/h. Wer schneller fährt, gefährdet insbesondere Fussgängerinnen und Kinder – und haftet bei einem Unfall vollständig.

Unwissen schützt vor Strafe nicht

Viele dieser Regeln sind nicht neu – doch sie sind in der öffentlichen Wahrnehmung kaum präsent. Die Strassenverkehrsordnung ist ein komplexes Regelwerk, das nicht nur Autofahrende betrifft. Auch Velofahrer, E-Trottinett-Fahrende oder Fussgänger sind verpflichtet, sich daran zu halten.

Gerade bei neuen Mobilitätsformen entstehen immer wieder Unsicherheiten. Darf man mit dem E-Scooter auf dem Trottoir fahren? Muss man mit dem Velo blinken? Was tun bei einem Unfall ohne Personenschaden? Fragen wie diese sollten nicht erst nach der Busse oder einem Unfall geklärt werden.

Verkehrsregeln im Wandel: Wer informiert ist, fährt sicher

Regelmässige Informationskampagnen sollen aufklären – doch die Realität zeigt: Viele Verkehrsteilnehmende verlassen sich auf Hörensagen oder eigene Erfahrung. Dabei lohnt sich ein Blick ins Gesetz oder auf offizielle Seiten wie die der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) oder des ASTRA (Bundesamt für Strassen).

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