Solothurn SO: Gesetzesänderung für Bestattung von Sternenkindern beschlossen


„Sternenkinder“ sind Babys, die kurz vor, während oder bald nach der Geburt sterben. (Symbolbild)

Sternenkinder erhalten Recht auf Bestattung in Solothurn

Solothurn, 13. März 2025 – Eine bedeutende Gesetzesänderung im Kanton Solothurn gibt betroffenen Eltern von „Sternenkindern“ zukünftig das Recht, ihre Kinder auf öffentlichen Friedhöfen zu bestatten. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Kantonsrates (SOGEKO) hat die Anpassung einstimmig befürwortet.

Für Eltern, deren Kind tot oder fehlgeboren zur Welt kommt, ist die Bestattung ein wichtiger Bestandteil des Trauerprozesses. Die neue Regelung ergänzt das kantonale Sozialgesetz um einen Artikel, der den Sternenkindern das Recht auf eine würdevolle Bestattung einräumt.

Effizienzsteigerung bei der Revision von Gemeinderechnungen

Neben der emotional bedeutenden Entscheidung zur Bestattung von Sternenkindern beschäftigte sich die SOGEKO auch mit der Optimierung der Gemeinderechnungsprüfungen. Das Amt für Gemeinden überprüft derzeit die Jahresrechnungen von Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden im Vierjahresrhythmus. Die Anforderungen an Revisionsorgane wurden bereits erhöht, um die Qualität der Prüfungen zu verbessern.

Ein neuer Vorstoss fordert, dass sich künftige Prüfungen auf die relevanten Zahlen für Finanzausgleiche konzentrieren und Sonderprüfungen nur noch alle sechs Jahre erfolgen. Diese Effizienzsteigerung soll auch zu geringeren Prüfungsgebühren führen. Die Kommission erklärte den Vorstoss für erheblich und beauftragte eine entsprechende Anpassung des Gemeindegesetzes.

Informationen zur Situation der Solothurner Spitäler AG

Die Kommission informierte sich zudem über den aktuellen Bericht zur „Aussensicht“ der Solothurner Spitäler AG (soH AG). Details zur Bewertung der aktuellen Lage wurden jedoch nicht bekannt gegeben.