Laut UBS-Studie belastet die 13. AHV-Rente die Generationengerechtigkeit. (toggenburg24/Web/freie Nutzung)

Mit der Annahme der Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» wird ab 2026 eine 13. AHV-Rente eingeführt, die Rentnerinnen und Rentnern jährlich rund 8 Prozent mehr Rente bringt. Dies verstärkt jedoch die Finanzierungsprobleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Die neueste UBS-Vorsorgestudie beleuchtet die Auswirkungen auf die AHV, mögliche Finanzierungswege und die langfristigen Konsequenzen für die Generationengerechtigkeit.

Finanzierungslücke der AHV wächst drastisch

Die Analyse der UBS zeigt, dass der Barwert der zukünftigen AHV-Verpflichtungen den Barwert der Einnahmen um 177 Prozent des BIP von 2021 übersteigt. Ohne die 13. AHV-Rente betrug die Finanzierungslücke bereits 101,8 Prozent des BIP, etwa 760 Milliarden Franken. Die Einführung der 13. Rente führt zu einer weiteren Verschuldung, die das AHV-System langfristig gefährdet.

Finanzierungsmöglichkeiten

Zur Schliessung der AHV-Finanzierungslücke schlug der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor, darunter Erhöhungen der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer. Laut UBS-Berechnungen müssten die Lohnbeiträge auf 11,5 Prozent steigen, um die AHV zu stabilisieren. Alternativ könnte eine Kombination aus 11 Prozent Lohnbeiträgen und einer Mehrwertsteuer von 8,7 Prozent in Betracht gezogen werden. Beide Szenarien hätten jedoch negative Auswirkungen auf den Konsum und die Investitionen, was die wirtschaftliche Leistung der Schweiz schwächen könnte.

Belastung der jüngeren Generationen

Die UBS-Studie zeigt, dass die heutigen Erwerbstätigen bereits mehr für die AHV aufbringen müssen als frühere Generationen. Während frühere Generationen nur 2 bis 4,35 Prozent ihres Einkommens für die Renten ihrer Eltern zahlten, müssen heutige Generationen 5,75 Prozent beitragen. Dies belastet nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Unternehmen.

Zukünftige Reformansätze

Um die AHV nachhaltig zu finanzieren, könnten zusätzlich ein höheres Rentenalter, eine Kopplung der Renten an die Preisentwicklung oder die Abschaffung der Witwenrente in Betracht gezogen werden. Langfristig müsse die Finanzierungslast auf eine schrumpfende Gruppe von Erwerbstätigen verteilt werden, was zu Wohlstandseinbussen für künftige Generationen führt.

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