Altersgrenze im Neuenburger Gesundheitsgesetz verstösst gegen Bundesrecht – Arzt erhält Recht.
Ein Entscheid des Bundesgerichts setzt einem kantonalen Alleingang ein Ende: Der Kanton Neuenburg darf bei Berufsausübungsbewilligungen für Medizinalberufe keine Altersobergrenze festlegen. Die entsprechende Vorschrift im Gesundheitsgesetz wurde für unzulässig erklärt.
Im April 2023 erneuerte der Kanton Neuenburg die Berufsausübungsbewilligung eines Arztes, beschränkte diese jedoch auf die Zeit bis zu dessen 80. Geburtstag Ende August 2024. Grundlage war das kantonale Gesundheitsgesetz, das eine Altersgrenze für Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalberufe vorsieht.
Gegen diese Befristung erhob der betroffene Arzt Beschwerde. Nachdem das Neuenburger Kantonsgericht die Altersregelung 2024 noch bestätigte, zog der Arzt den Fall ans Bundesgericht weiter – mit Erfolg.
Das Bundesgericht in Lausanne hob den Entscheid des Kantonsgerichts auf. Es argumentierte, dass das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) abschliessend regle, unter welchen Bedingungen eine Berufsausübungsbewilligung erteilt werden darf (Art. 36 MedBG). Dieses Gesetz enthalte keine Altersgrenze.
Damit sei die kantonale Regelung rechtswidrig. Für ergänzende Vorschriften wie ein Höchstalter bestehe kein Handlungsspielraum. Kantone dürften zwar befristete Bewilligungen erteilen und regelmässige Überprüfungen verlangen, ein generelles Alterslimit sei jedoch unzulässig.
Laut Bundesgericht ist Neuenburg der einzige Kanton, der eine solche Altersgrenze gesetzlich festgelegt hat. Damit liegt ein Sonderfall vor, der nun korrigiert werden muss.
Zulässig ist es jedoch, wenn Kantone beispielsweise befristete Bewilligungen erteilen, um in regelmässigen Abständen zu prüfen, ob eine Ärztin oder ein Arzt weiterhin die fachlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt. Für diese Prüfung können auch medizinische Begutachtungen verlangt werden.
Das Bundesgerichtsurteil stärkt die rechtliche Einheitlichkeit bei der Ausübung medizinischer Berufe in der Schweiz. Ärztinnen und Ärzte dürfen unabhängig vom Alter tätig bleiben – sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Neuenburg muss sein Gesundheitsgesetz nun anpassen.
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