Wann es blitzt, wie viel abgezogen wird – und warum die Toleranz keine Einladung zum Schnellfahren ist
Die Schweiz verfügt über eines der dichtesten Radar- und Blitzernetzwerke Europas. Täglich werden Hunderte Autofahrer:innen wegen Tempoüberschreitungen geblitzt – teils stationär, teils mobil. Doch wann wird es wirklich teuer? Und wie viel Spielraum lässt das Gesetz? Der Artikel klärt, welche Toleranzmargen aktuell bei Geschwindigkeitsmessungen gelten – und warum ein paar km/h entscheidend sein können.
Warum es Toleranzen bei Blitzern gibt
Geschwindigkeitsmessungen sind technisch präzise – aber nie 100 % fehlerfrei. Deshalb schreibt die Verkehrsregelverordnung (VRV) klare Abzugswerte (Toleranzen) vor, um Ungenauigkeiten zu kompensieren. Sie gelten bundesweit einheitlich – unabhängig davon, ob ein stationärer Blitzer, ein mobiles Gerät oder ein Lasermessgerät eingesetzt wird.
Die Toleranzen schützen Verkehrsteilnehmer:innen vor Fehlmessungen – sind aber kein „Bonus“ oder eine stillschweigende Erlaubnis, schneller zu fahren.
Aktuelle Toleranzmargen bei Blitzern (Stand 2025)
Gemäss ASTRA und Polizeiangaben gelten folgende Abzüge je nach Messgerät und Geschwindigkeit:
Innerorts (bis 50 km/h):
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3 km/h Abzug bei stationären Geräten (z. B. feste Säule)
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5 km/h Abzug bei mobilen Geräten (z. B. Laserpistole, zivile Kontrolle)
Ausserorts (ab 50 bis 100 km/h):
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5 km/h Abzug (stationär)
-
5 km/h Abzug (mobil)
Autobahn (über 100 km/h):
-
5 % Abzug bei hohen Geschwindigkeiten ab 100 km/h
Beispiel: Bei gemessenen 124 km/h auf der Autobahn werden rund 6 km/h abgezogen – effektiv gelten also 118 km/h. Wird die erlaubte Geschwindigkeit trotzdem überschritten, folgt eine Busse oder eine Anzeige – je nach Ausmass.
Was passiert bei Übertretung – und was es kostet
Die Strafen richten sich nach dem Ausmass der Tempoüberschreitung. Grob gilt:
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1–5 km/h zu schnell: keine Strafe (innerorts ggf. CHF 40)
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6–15 km/h zu schnell: Ordnungsbusse (CHF 40–250 je nach Zone)
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ab 16 km/h innerorts / 21 km/h ausserorts / 26 km/h Autobahn: Strafanzeige + Führerscheinmassnahmen
Bei schwereren Fällen wie Raserdelikten (z. B. über 50 km/h innerorts zu schnell) drohen Führerscheinentzug, Geldstrafen oder Freiheitsstrafe nach Art. 90 SVG.
Die Toleranzmargen bei Blitzern sind klar definiert – und sollten nicht als Grauzone verstanden werden. Wer konstant 5–10 km/h schneller fährt, riskiert schnell mehr als eine Ordnungsbusse. Vor allem im städtischen Raum, bei mobilen Kontrollen und Lasermessungen gelten strenge Regeln mit geringer Fehlertoleranz. Das Ziel ist nicht Bestrafung – sondern Sicherheit.
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