Unwetterschäden 2024: Bundesrat plant zusätzliche Hilfe für Tessin, Wallis und Graubünden

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Freitag, 23. Mai 2025 , , , , ,

Unwetterschäden 2024 (Symbolbild)

Hochwasser, Vermisste und zerstörte Infrastruktur – 36 Millionen Franken an Bundeshilfe geplant

Wie news.admin.ch berichtet, reagiert der Bundesrat nach den verheerenden Unwettern im Juni 2024 mit einem weiteren Hilfspaket. Zu den am stärksten betroffenen Regionen gehören die Kantone Tessin, Wallis und Graubünden. Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Sonderbotschaft zur Nothilfe des Bundes auszuarbeiten – Vernehmlassung voraussichtlich im Herbst 2025.

Heftige Unwetter und ihre Folgen

Ende Juni 2024 wurde die Schweiz von einer Serie schwerer Gewitter heimgesucht. Die Bilanz: 10 Todesopfer, 3 Vermisste, massive Schäden an Infrastruktur, Stromversorgung und Wassersystemen. Besonders betroffen waren:

  • Maggiatal (Tessin): Überflutungen, Brückeneinsturz, Isolation

  • Misox (Graubünden): Einsturz der A13

  • Wallis: Hochwasser und Rutschungen in mehreren Gemeinden

Bereits freigegebene Soforthilfe

Bereits im September 2024 verabschiedete der Bundesrat Zusatzkredite in Höhe von 56,5 Millionen Franken, basierend auf einer Bedarfsabklärung in fünf Kantonen (Tessin, Graubünden, Wallis, Waadt, Bern). Diese Mittel decken:

  • Sofortmassnahmen

  • Wiederaufbau von Schutzbauten

  • Erste Entlastung besonders betroffener Gemeinden

Neue Sonderbotschaft mit 36 Millionen Franken vorgesehen

Im März 2025 beantragte der Kanton Tessin weitere Hilfe beim BAFU. Die Folge: Der Bundesrat gab grünes Licht für die Ausarbeitung einer Sonderbotschaft. Vorgesehen ist:

  • Übernahme von rund 36 Mio. Franken Restkosten durch den Bund

  • Kofinanzierung durch die betroffenen Kantone als Voraussetzung

  • Freiwillige Unterstützung im Rahmen der eidgenössischen Solidarität

  • Start der Vernehmlassung: Herbst 2025

Der Bundesrat setzt auf rasche Hilfe und föderale Solidarität: Gemeinden in besonders betroffenen Gebieten sollen nicht auf ihren Wiederaufbaukosten sitzen bleiben. Ob das Parlament den geplanten Unterstützungsbeitrag bewilligt, entscheidet sich 2026.

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