Zweite Etappe der Pflegeinitiative: Gesetzesentwürfe zur Umsetzung dem Parlament übermittelt
Der Bundesrat will die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Ziel ist es, die Zahl der frühzeitigen Berufsaustritte zu senken und den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 zwei Gesetzesentwürfe verabschiedet: ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) sowie eine Änderung des Gesundheitsberufegesetzes. Beide Vorlagen gehen nun ans Parlament und bilden die zweite Etappe der Pflegeinitiative.
Umsetzung der Pflegeinitiative in zwei Etappen
Die Pflegeinitiative wurde am 28. November 2021 von der Stimmbevölkerung angenommen. Sie wird in zwei Etappen umgesetzt:
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Erste Etappe: Förderung der Ausbildung, in Kraft seit 1. Juli 2024
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Zweite Etappe: Verbesserung der Arbeitsbedingungen und beruflichen Entwicklung
Der Fachkräftemangel in der Pflege bleibt hoch, während der Pflegebedarf aufgrund der Alterung der Bevölkerung weiter zunimmt. Um die Versorgungsqualität zu sichern, müssen einerseits mehr Pflegefachpersonen ausgebildet werden – andererseits sollen bessere Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten dafür sorgen, dass Pflegefachpersonen länger im Beruf bleiben.
Wie news.admin.ch berichtet, hat der Bundesrat nun die zweite Etappe der Umsetzung offiziell eingeleitet.
Neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP)
Das neue Gesetz regelt zehn zentrale Punkte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen:
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Dienstpläne müssen mindestens vier Wochen im Voraus erstellt werden. Kurzfristige Änderungen sind zulässig, müssen aber mit zeitlichem oder finanziellem Ausgleich kompensiert werden.
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Die wöchentliche Höchstarbeitszeit wird um fünf Stunden auf 45 Stunden reduziert.
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Die Normalarbeitszeit wird auf 40 bis 42 Stunden festgelegt.
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Überstunden sind grundsätzlich mit Freizeit auszugleichen; wenn nicht möglich, gilt ein Mindestzuschlag von 25 %.
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Sonn- und Feiertagsarbeit wird mit Freizeit und einem Lohnzuschlag von mindestens 50 % abgegolten.
Ziel ist es, die physische und psychische Gesundheit des Pflegepersonals besser zu schützen und die Berufsverweildauer zu verlängern.
Verhandlungspflicht über Gesamtarbeitsverträge
Zusätzlich sollen die Sozialpartner verpflichtet werden, Gespräche über Gesamtarbeitsverträge (GAV) aufzunehmen. Innerhalb eines GAV dürfen vom Bundesgesetz abweichende Regelungen vereinbart werden – unter der Bedingung, dass übergeordnete rechtliche Bestimmungen eingehalten werden:
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Arbeitsgesetz
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Obligationenrecht
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kantonale Personalgesetze
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spezialgesetzliche Vorgaben
Berufliche Entwicklung im Pflegebereich
Ergänzend sieht die Revision des Gesundheitsberufegesetzes vor, die Rolle der Pflegeexpert:innen APN (Advanced Practice Nursing) gesetzlich zu definieren. Diese Fachpersonen übernehmen qualifizierte Aufgaben in der Grundversorgung und können Pflegeteams sowie Ärztinnen und Ärzte entlasten.
Zur Ausübung dieses Berufs ist ausschliesslich ein Masterabschluss in Advanced Practice Nursing (APN) erforderlich. Die Anforderungen an diesen Beruf sind hoch und sollen die Qualität in komplexen Versorgungssituationen sichern.
Mit der zweiten Etappe der Pflegeinitiative stärkt der Bundesrat die strukturellen Rahmenbedingungen in der Pflege. Die Gesetzesvorlagen sollen den Beruf attraktiver machen, Berufsaustritte reduzieren und hochqualifizierte Entwicklungspfade schaffen – in Ergänzung zur Ausbildungsförderung der ersten Etappe.
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