Neuer Plan soll Gleichstellung gezielt fördern – Betroffene wirken mit
Der Kanton Zug erarbeitet erstmals einen verbindlichen Massnahmenplan zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Grundlage ist das 2024 in Kraft getretene kantonale Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG). Der Plan soll zwischen 2027 und 2030 gelten und die Behindertenpolitik im Kanton strategisch steuern.
Rund 30’000 Menschen im Kanton Zug leben mit einer Behinderung – Tendenz steigend. Der Regierungsrat hat am 20. Mai 2025 die Direktion des Innern beauftragt, einen ersten Massnahmenplan auszuarbeiten. Der Prozess erfolgt bewusst partizipativ: Alle kantonalen Direktionen werden einbezogen, etwa durch mündliche und schriftliche Befragungen. Zusätzlich wird eine Begleitgruppe eingerichtet, bestehend aus Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und Vertreter:innen von Fachorganisationen.
Der Massnahmenplan wird als zentrales Steuerungsinstrument für eine kohärente Behindertenpolitik verstanden. Er soll künftig alle vier Jahre erneuert werden, um laufend auf gesellschaftliche und strukturelle Veränderungen reagieren zu können. Der erste Plan soll bis Herbst 2026 vorliegen. Er definiert konkrete Ziele und Massnahmen, die auf mehr Inklusion, Teilhabe und Chancengleichheit im Kanton Zug abzielen.
Landammann Andreas Hostettler, Direktor des Innern, betont die politische Tragweite: „Nach dem wegweisenden Entscheid zum LBBG macht der Kanton mit dem ersten Massnahmenplan einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Inklusion.“ Dank der Mitwirkung der Betroffenen sollen deren Perspektiven frühzeitig berücksichtigt und konkrete Verbesserungen angestossen werden.
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