Verkehrssteuer in der Schweiz: Gewicht oder Hubraum – wo gilt was?


Elektroauto auf Landstrasse. (Symbolbild)

Unterschiedliche Berechnung – „Verkehrssteuer“ im Überblick

Die Verkehrssteuer variiert in der Schweiz je nach Kanton – mal zählt das Fahrzeuggewicht, mal der Hubraum. Diese Unterschiede sorgen oft für Verwirrung. Der folgende Beitrag liefert eine Übersicht zur aktuellen Gesetzeslage und den kantonalen Regelungen.

Wozu dient die Verkehrssteuer überhaupt?

Die Verkehrssteuer ist eine kantonale Abgabe, die jährlich für motorisierte Fahrzeuge entrichtet werden muss. Sie dient der Finanzierung von Infrastruktur, Verkehrsüberwachung und Umweltschutzmassnahmen. Die Berechnungsgrundlage unterscheidet sich je nach Kanton deutlich: Während einige Kantone strikt nach Gewicht des Fahrzeugs abrechnen, orientieren sich andere am Hubraum oder kombinieren mehrere Faktoren – etwa auch CO₂-Ausstoss oder Leistung (kW).

Im Kanton Zürich wird die Steuer beispielsweise nach Gewicht und CO₂-Wert berechnet, in Bern nach Gewicht, während in Appenzell Innerrhoden nur der Hubraum massgebend ist. Damit können sich bei identischen Fahrzeugen je nach Wohnort hunderte Franken Unterschied ergeben.

So unterscheiden sich die Kantone

Einige konkrete Beispiele:

  • Zürich: Kombination aus Leergewicht und CO₂-Emissionen.
  • Bern: Berechnung nach Gesamtgewicht.
  • Appenzell Innerrhoden: Besteuerung ausschliesslich nach Hubraum.
  • Thurgau: Mischung aus Leistung (kW) und Gewicht.
  • Tessin: Besteuerung nach Gewicht.

Diese Vielfalt führt dazu, dass Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Kanton mit Überraschungen rechnen müssen – sowohl im positiven als auch im negativen Sinne.

Viele Kantone bieten Online-Rechner an, mit denen sich die Steuer individuell berechnen lässt.

Überraschende Fakten rund um die Verkehrssteuer

Laut einer Auswertung des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2023 unterscheiden sich die durchschnittlichen jährlichen Verkehrssteuern für Personenwagen um bis zu 420 Franken zwischen dem günstigsten Uri und dem teuersten Kanton Genf.

Einige Kantone gewähren Steuererleichterungen für besonders emissionsarme Fahrzeuge oder Elektroautos. So bezahlen Halter eines Tesla Model Y in Luzern mehrere hundert Franken weniger als für einen gleich schweren Benziner.

Auch Oldtimer profitieren teils von Sonderregelungen – etwa pauschalen Fixbeträgen oder Steuerbefreiungen bei geringer Nutzung.

 Was Autofahrende beachten sollten

Für Fahrzeughalter ist es ratsam, sich vor einem Umzug oder Autokauf über die kantonalen Steuerregelungen zu informieren. Gerade für Vielfahrer oder Besitzer leistungsstarker Fahrzeuge kann die Wahl des Wohnkantons erhebliche Kostenunterschiede mit sich bringen.

Der Luzerner Dieter G., Besitzer eines 2.5-Liter-Benziners, erzählt: „Ich bin von Aargau nach Nidwalden gezogen – plötzlich wurde meine Verkehrssteuer um 250 Franken teurer. Damit hatte ich nicht gerechnet.“

Die kantonalen Websites oder das Strassenverkehrsamt bieten transparente Rechner für die individuelle Steuerberechnung.

Kleine Unterschiede mit grosser Wirkung

Die Verkehrssteuer ist ein Paradebeispiel für föderale Vielfalt – mit konkreten finanziellen Auswirkungen für die Bevölkerung. Wer Kosten sparen will, sollte sich genau über die kantonalen Unterschiede informieren. Besonders lohnenswert ist dies bei E-Autos oder grossvolumigen Fahrzeugen.

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