Franziskanerplatz Luzern mit öffentlichen Parkplätzen. (Symbolbild)

Franziskanerplatz Luzern: Kanton und Stadt setzen neue Parkplatzregelung gemeinsam um

Die Parkplatzregelung Luzern wird überarbeitet: Ab Juni 2025 greift eine neue Lösung am Franziskanerplatz – was bleibt, was sich ändert.

Parkplätze im Innenhof: Nur noch für den Kanton

Die bisher öffentlich nutzbaren Parkplätze im Innenhof des Luzerner Regierungsgebäudes stehen ab dem 1. Juni 2025 ausschliesslich für kantonale Zwecke zur Verfügung. Bisher konnten sie werktags von 17 bis 6 Uhr sowie an Wochenenden von der Öffentlichkeit genutzt werden. Doch ein Bundesgerichtsurteil hat diese Praxis untersagt.

Denn laut Bundesgericht zählen allgemein zugängliche Parkplätze zum öffentlichen Strassennetz. Der Kanton Luzern LU darf als Eigentümer jedoch keine öffentlichen Parkplätze bewirtschaften. Eine gleichzeitige Nutzung als öffentliche und kantonale Parkplätze ist somit nicht mehr erlaubt.

Franziskanerplatz bleibt vorläufig öffentlich zugänglich

Im Gegensatz zu den Parkplätzen im Innenhof bleiben die 14 Autoabstellplätze auf dem Franziskanerplatz Luzern sowie die Velo- und Motorradplätze vorerst für die Öffentlichkeit zugänglich. Eine langfristige Lösung wird derzeit von Kanton und Stadt gemeinsam erarbeitet. Bis dahin bleibt die bisherige Nutzung bestehen.

Ab dem 1. August 2025 übernimmt die Stadt Luzern die Bewirtschaftung der Parkplätze auf dem Franziskanerplatz.

Absichtserklärung unterzeichnet: Kooperation zwischen Kanton und Stadt

Die neue Regelung basiert auf einer gemeinsamen Absichtserklärung von Stadt und Kanton Luzern. Ziel ist es, die rechtlichen Vorgaben des Bundesgerichts mit einer praktikablen Lösung zu verbinden, ohne die Öffentlichkeit unnötig einzuschränken.

Die Parkplätze am Hirschengraben 10 Luzern unterliegen künftig denselben Regeln wie jene im Innenhof: Nur noch mit gültiger Parkkarte für kantonale Zwecke.

Wie geht es weiter? Gesamtkonzept in Arbeit

Langfristig ist ein umfassendes Gesamtkonzept zur künftigen Nutzung des Franziskanerplatzes Luzern LU geplant. Kanton und Stadt wollen dieses gemeinsam entwickeln und dabei auch neue Anforderungen an Mobilität, Aufenthaltsqualität und Nutzung berücksichtigen.

Bis dahin bleibt der Franziskanerplatz Luzern weiterhin ein wichtiger Standort für Parkplätze in der Luzerner Altstadt – mit klaren Regeln und Zuständigkeiten.

Klarheit für Nutzer und Verwaltung

Die neue Parkplatzregelung Luzern schafft klare Verhältnisse: Die Nutzung öffentlicher Flächen durch den Kanton wird rechtlich sauber getrennt, die Stadt übernimmt Verantwortung für die Bewirtschaftung. Für die Bevölkerung bedeutet das: Weniger Verwirrung, aber auch Einschränkungen. Wer regelmässig in der Altstadt parkt, sollte die neuen Vorgaben rechtzeitig beachten.

 

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