Lichtsignale ausgefallen: Wer hat Vortritt?

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ByimTicker

Samstag, 3. Mai 2025 , , , ,

(Symbolbild)

Ampel kaputt – Chaos programmiert? Nicht unbedingt. Entscheidend ist, wer die Regeln kennt – und sie auch anwendet.

Ob durch Stromausfall, technische Störung oder Bauarbeiten: Wenn Lichtsignale (Ampeln) ausfallen, herrscht oft Unsicherheit – oder Streit. Doch es gibt klare Regeln. Wer Vortritt hat, hängt nicht von Intuition oder Ellbogen ab, sondern vom Strassenverkehrsgesetz.

In der Schweiz gibt es zehntausende geregelte Kreuzungen – viele davon mit Lichtsignalanlagen. Doch bei Ausfall greifen die Grundregeln des Vortrittsrechts. Diese sind einfach – doch werden im Ernstfall oft ignoriert.

Unklare Gestik, Hupen, riskante Fahrmanöver: Fehlendes Wissen führt schnell zu gefährlichen Situationen. Besonders an grossen Stadtkreuzungen oder bei vielspurigen Übergängen ist erhöhte Vorsicht gefragt.

Was gilt, wenn die Ampel dunkel bleibt?
Wenn alle Lichtsignale an einer Kreuzung ausfallen (z. B. wegen Stromunterbruch), gelten automatisch die regulären Vortrittsregeln gemäss Art. 36 SVG und Art. 14 VRV:

  • Rechtsvortritt gilt – auch wenn es vorher durch Lichtsignale anders war.

  • Fahrzeuge von rechts haben Vortritt, ausser es stehen Signalisationen wie „Stopp“ oder „Kein Vortritt“.

  • ÖV und Blaulichtfahrzeuge haben weiterhin Priorität.

  • Fussgänger dürfen auf Zebrastreifen nicht vergessen werden – sie haben Vortritt, sofern kein Polizist regelt.

  • Wer im Schockmoment „so fährt wie sonst bei Grün“ und einen Unfall verursacht, trägt die Schuld – auch wenn er vermeintlich „immer zuerst“ fahren durfte.

  • Bei Ampelausfall mit Verkehrsdienst (z. B. Polizei oder Verkehrslotsen) heben deren Anweisungen alle Regeln auf – ihnen ist zwingend Folge zu leisten.

  • Verkehrskameras und Versicherer bewerten Fehlverhalten bei Dunkelampeln als Fahrlässigkeit, nicht als Entschuldigung.

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