Temposünder müssen 2025 tief in die Tasche greifen – für Raser gibt es Gefängnis, Ausweisentzug und psychologische Gutachten.
Zu schnell gefahren? In der Schweiz kann das nicht nur teuer, sondern auch existenzbedrohend werden. Der aktuelle Bussen- und Strafenkatalog 2025 zeigt deutlich: Wer mit dem Gaspedal übertreibt, riskiert nicht nur den Führerausweis, sondern auch eine Freiheitsstrafe. Besonders hart trifft es Raser – mit Mindeststrafen von einem Jahr.
Warum die Schweiz streng ist
Die Schweiz verfolgt seit Jahren eine klare Linie: Nulltoleranz gegenüber Rasern. Durch konsequente Gesetzesanpassungen, etwa das sogenannte „Via-Sicura“-Programm, wurden Tempolimits und Sanktionen laufend verschärft. Ziel: die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle weiter senken.
Laut Bundesamt für Strassen (ASTRA) gehen jährlich rund ein Drittel aller schweren Verkehrsunfälle auf überhöhte Geschwindigkeit zurück.
Aktueller Bussenkatalog 2025 – Was kostet zu schnelles Fahren?
Innerorts (z. B. 50 km/h-Zone)
Überschreitung | Strafe |
---|---|
1–5 km/h | CHF 40 |
6–10 km/h | CHF 120 |
11–15 km/h | CHF 250 |
16–20 km/h | Anzeige, Verwarnung |
21–24 km/h | Anzeige, mind. 1 Monat Ausweisentzug |
ab 25 km/h | Anzeige, mind. 3 Monate Ausweisentzug |
Ausserorts (z. B. 80 km/h-Zone)
Überschreitung | Strafe |
---|---|
1–5 km/h | CHF 40 |
6–10 km/h | CHF 100 |
11–15 km/h | CHF 160 |
16–20 km/h | CHF 240 |
21–25 km/h | Anzeige, Verwarnung |
ab 26 km/h | Anzeige, mind. 1 Monat Ausweisentzug |
Autobahn (z. B. 120 km/h-Zone)
Überschreitung | Strafe |
---|---|
1–5 km/h | CHF 20 |
6–10 km/h | CHF 60 |
11–15 km/h | CHF 120 |
16–20 km/h | CHF 180 |
21–25 km/h | CHF 260 |
ab 26 km/h | Anzeige, mind. 1 Monat Ausweisentzug |
Raserdelikt: Wann es richtig teuer – und strafrechtlich brenzlig wird
Raser gelten als Straftäter, wenn sie folgende Temposchwellen überschreiten:
-
Innerorts: ab 70 km/h (mind. +50 km/h)
-
Ausserorts: ab 100 km/h (mind. +60 km/h)
-
Autobahn: ab 140 km/h (mind. +60 km/h)
Konsequenzen:
-
Freiheitsstrafe: mindestens 1 Jahr (evtl. bedingt)
-
Führerausweisentzug: mindestens 2 Jahre
-
Verkehrspsychologisches Gutachten
-
Mögliche Beschlagnahmung des Fahrzeugs
Besonders drastisch: Die Strafe gilt auch bei Ersttätern – es sei denn, sie erfüllen bestimmte Ausnahmekriterien laut Art. 90 Abs. 3ter SVG.
Neue Regelung für Ersttäter (seit 2023)
Seit 2023 gibt es eine mildere Regelung für Ersttäter, wenn:
-
keine gefährdenden Fahrfehler in den letzten 10 Jahren vorliegen
-
niemand durch das Fahrverhalten konkret gefährdet wurde
In diesem Fall kann das Gericht eine bedingte Geldstrafe verhängen. Der Führerausweis bleibt aber mindestens ein Jahr entzogen.
Tempo kostet – und das zurecht
Die Schweiz zeigt mit ihrem Bussen- und Strafsystem klare Kante gegen Raserei. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit teils existenzbedrohenden Konsequenzen rechnen. Das Ziel ist klar: weniger Opfer, mehr Sicherheit.
Tipp für Autofahrer: Auf den Tacho schauen lohnt sich – nicht nur wegen der Kosten, sondern auch wegen des eigenen Lebens und dem anderer Verkehrsteilnehmer.
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