Raser in der Schweiz: Diese Strafen drohen 2025

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ByimTicker

Freitag, 2. Mai 2025 , , , ,

Polizei(Symbolbild)

Temposünder müssen 2025 tief in die Tasche greifen – für Raser gibt es Gefängnis, Ausweisentzug und psychologische Gutachten.

Zu schnell gefahren? In der Schweiz kann das nicht nur teuer, sondern auch existenzbedrohend werden. Der aktuelle Bussen- und Strafenkatalog 2025 zeigt deutlich: Wer mit dem Gaspedal übertreibt, riskiert nicht nur den Führerausweis, sondern auch eine Freiheitsstrafe. Besonders hart trifft es Raser – mit Mindeststrafen von einem Jahr.

Warum die Schweiz streng ist

Die Schweiz verfolgt seit Jahren eine klare Linie: Nulltoleranz gegenüber Rasern. Durch konsequente Gesetzesanpassungen, etwa das sogenannte „Via-Sicura“-Programm, wurden Tempolimits und Sanktionen laufend verschärft. Ziel: die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle weiter senken.

Laut Bundesamt für Strassen (ASTRA) gehen jährlich rund ein Drittel aller schweren Verkehrsunfälle auf überhöhte Geschwindigkeit zurück.

Aktueller Bussenkatalog 2025 – Was kostet zu schnelles Fahren?

Innerorts (z. B. 50 km/h-Zone)

Überschreitung Strafe
1–5 km/h CHF 40
6–10 km/h CHF 120
11–15 km/h CHF 250
16–20 km/h Anzeige, Verwarnung
21–24 km/h Anzeige, mind. 1 Monat Ausweisentzug
ab 25 km/h Anzeige, mind. 3 Monate Ausweisentzug

Ausserorts (z. B. 80 km/h-Zone)

Überschreitung Strafe
1–5 km/h CHF 40
6–10 km/h CHF 100
11–15 km/h CHF 160
16–20 km/h CHF 240
21–25 km/h Anzeige, Verwarnung
ab 26 km/h Anzeige, mind. 1 Monat Ausweisentzug

Autobahn (z. B. 120 km/h-Zone)

Überschreitung Strafe
1–5 km/h CHF 20
6–10 km/h CHF 60
11–15 km/h CHF 120
16–20 km/h CHF 180
21–25 km/h CHF 260
ab 26 km/h Anzeige, mind. 1 Monat Ausweisentzug

 Raserdelikt: Wann es richtig teuer – und strafrechtlich brenzlig wird

Raser gelten als Straftäter, wenn sie folgende Temposchwellen überschreiten:

  • Innerorts: ab 70 km/h (mind. +50 km/h)

  • Ausserorts: ab 100 km/h (mind. +60 km/h)

  • Autobahn: ab 140 km/h (mind. +60 km/h)

Konsequenzen:

  • Freiheitsstrafe: mindestens 1 Jahr (evtl. bedingt)

  • Führerausweisentzug: mindestens 2 Jahre

  • Verkehrspsychologisches Gutachten

  • Mögliche Beschlagnahmung des Fahrzeugs

Besonders drastisch: Die Strafe gilt auch bei Ersttätern – es sei denn, sie erfüllen bestimmte Ausnahmekriterien laut Art. 90 Abs. 3ter SVG.

 Neue Regelung für Ersttäter (seit 2023)

Seit 2023 gibt es eine mildere Regelung für Ersttäter, wenn:

  • keine gefährdenden Fahrfehler in den letzten 10 Jahren vorliegen

  • niemand durch das Fahrverhalten konkret gefährdet wurde

In diesem Fall kann das Gericht eine bedingte Geldstrafe verhängen. Der Führerausweis bleibt aber mindestens ein Jahr entzogen.

Tempo kostet – und das zurecht

Die Schweiz zeigt mit ihrem Bussen- und Strafsystem klare Kante gegen Raserei. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit teils existenzbedrohenden Konsequenzen rechnen. Das Ziel ist klar: weniger Opfer, mehr Sicherheit.

Tipp für Autofahrer: Auf den Tacho schauen lohnt sich – nicht nur wegen der Kosten, sondern auch wegen des eigenen Lebens und dem anderer Verkehrsteilnehmer.

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