Strenge Gesetze, harte Konsequenzen: Wer in der Schweiz unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug lenkt, riskiert nicht nur hohe Bussen, sondern auch den Führerausweis – und in schweren Fällen sogar die Freiheit.
Verkehrssicherheit ist in der Schweiz ein zentrales Anliegen. Deshalb gelten klare Regeln für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Gerade in Zeiten wachsender Mobilität und neuer Risikofaktoren wie Mischkonsum nimmt der Gesetzgeber eine Nulltoleranzhaltung ein – mit einem abgestuften Bussen- und Strafenkatalog, der besonders bei Wiederholungstätern empfindlich greifen kann.
Die Promillegrenzen – Wer darf wie viel trinken?
Die zulässige Blutalkoholkonzentration (BAK) richtet sich in der Schweiz nach der Fahrergruppe:
Fahrergruppe | Erlaubter Promillewert |
---|---|
Neulenker (Probezeit) | 0,0 ‰ |
Berufschauffeure (z. B. Bus-, LKW-Fahrer) | 0,0 ‰ |
Fahrschüler & Begleitpersonen | 0,0 ‰ |
Alle anderen Fahrzeuglenker | 0,5 ‰ |
Wer in eine der Null-Promille-Gruppen fällt, muss vollständig auf Alkohol verzichten. Für alle anderen gilt: Alles über 0,5 Promille kann bereits strafrechtliche Konsequenzen haben.
Alkohol am Steuer – das kostet es konkret
Die Strafen hängen vom gemessenen Promillewert ab und können deutlich steigen:
Promillewert | Konsequenzen |
---|---|
0,5 ‰ bis 0,79 ‰ | Verwarnung, Busse ab CHF 600, evtl. Führerausweisentzug |
0,8 ‰ bis 1,59 ‰ | Führerausweisentzug (mind. 3 Monate), hohe Busse, Strafregistereintrag |
Ab 1,6 ‰ | Unbefristeter Ausweisentzug, Fahreignungsprüfung, Freiheitsstrafe möglich |
Die Höhe der Geldstrafe richtet sich oft nach dem Einkommen der betroffenen Person. Bei schweren Verstössen oder Wiederholungsfällen droht zusätzlich der Eintrag ins Strafregister – mit Auswirkungen auf Beruf und Versicherungen.
Drogenkonsum am Steuer – Nulltoleranz gilt
Bei Drogen gilt in der Schweiz ein absolutes Fahrverbot bei Konsum – auch bei geringen Mengen. Wer unter dem Einfluss von Substanzen wie Cannabis, Kokain, Amphetaminen oder Opiaten am Steuer angetroffen wird, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:
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Führerausweisentzug (mindestens 3 Monate)
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Hohe Geldstrafen
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Strafanzeige und ggf. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
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Obligatorische medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
-
Eventuell dauerhafter Verlust der Fahreignung
Die Behörden greifen hier entschieden durch, da Drogeneinfluss die Fahrfähigkeit massiv beeinträchtigt und kaum objektiv steuerbar ist.
Kombination Alkohol + Drogen = Maximales Risiko
Besonders schwer wiegen Fälle, bei denen Alkohol und Drogen gleichzeitig konsumiert wurden. In diesen Fällen drohen:
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Unbefristeter Führerausweisentzug
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Freiheitsstrafen
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Obligatorische Fahreignungsabklärung
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Langfristige Eintragung im Strafregister
Diese Kombination wird als besonders gefährlich eingestuft, da sie das Unfallrisiko exponentiell erhöht.
Bussen- und Strafentabelle (Stand 2025)
Verstoss | Busse ab (CHF) | Führerausweisentzug | Weitere Folgen |
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0,5–0,79 ‰ Alkohol | 600 | möglich (Wiederholung) | Verwarnung |
0,8–1,59 ‰ Alkohol | ab 5’000 | mind. 3 Monate | Eintrag, evtl. Geld-/Freiheitsstrafe |
Ab 1,6 ‰ Alkohol | variabel | unbefristet | MPU, Freiheitsstrafe möglich |
Fahren unter Drogeneinfluss | variabel | mind. 3 Monate | MPU, Strafanzeige |
Alkohol + Drogen kombiniert | variabel | unbefristet | Freiheitsstrafe, medizinische Abklärung |
Die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz lassen keinen Interpretationsspielraum: Wer trinkt oder Drogen konsumiert, fährt nicht. Wer es trotzdem tut, muss mit hohen Bussen, langfristigem Führerausweisentzug und in schweren Fällen sogar mit Haftstrafen rechnen.
Für alle Verkehrsteilnehmer gilt deshalb: Null Promille – null Risiko
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