Alkohol und Drogen am Steuer: Was gilt aktuell in der Schweiz?

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ByimTicker

Freitag, 2. Mai 2025 , , , ,

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Strenge Gesetze, harte Konsequenzen: Wer in der Schweiz unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug lenkt, riskiert nicht nur hohe Bussen, sondern auch den Führerausweis – und in schweren Fällen sogar die Freiheit.

Verkehrssicherheit ist in der Schweiz ein zentrales Anliegen. Deshalb gelten klare Regeln für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Gerade in Zeiten wachsender Mobilität und neuer Risikofaktoren wie Mischkonsum nimmt der Gesetzgeber eine Nulltoleranzhaltung ein – mit einem abgestuften Bussen- und Strafenkatalog, der besonders bei Wiederholungstätern empfindlich greifen kann.

 Die Promillegrenzen – Wer darf wie viel trinken?

Die zulässige Blutalkoholkonzentration (BAK) richtet sich in der Schweiz nach der Fahrergruppe:

Fahrergruppe Erlaubter Promillewert
Neulenker (Probezeit) 0,0 ‰
Berufschauffeure (z. B. Bus-, LKW-Fahrer) 0,0 ‰
Fahrschüler & Begleitpersonen 0,0 ‰
Alle anderen Fahrzeuglenker 0,5 ‰

Wer in eine der Null-Promille-Gruppen fällt, muss vollständig auf Alkohol verzichten. Für alle anderen gilt: Alles über 0,5 Promille kann bereits strafrechtliche Konsequenzen haben.

Alkohol am Steuer – das kostet es konkret

Die Strafen hängen vom gemessenen Promillewert ab und können deutlich steigen:

Promillewert Konsequenzen
0,5 ‰ bis 0,79 ‰ Verwarnung, Busse ab CHF 600, evtl. Führerausweisentzug
0,8 ‰ bis 1,59 ‰ Führerausweisentzug (mind. 3 Monate), hohe Busse, Strafregistereintrag
Ab 1,6 ‰ Unbefristeter Ausweisentzug, Fahreignungsprüfung, Freiheitsstrafe möglich

Die Höhe der Geldstrafe richtet sich oft nach dem Einkommen der betroffenen Person. Bei schweren Verstössen oder Wiederholungsfällen droht zusätzlich der Eintrag ins Strafregister – mit Auswirkungen auf Beruf und Versicherungen.

Drogenkonsum am Steuer – Nulltoleranz gilt

Bei Drogen gilt in der Schweiz ein absolutes Fahrverbot bei Konsum – auch bei geringen Mengen. Wer unter dem Einfluss von Substanzen wie Cannabis, Kokain, Amphetaminen oder Opiaten am Steuer angetroffen wird, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Führerausweisentzug (mindestens 3 Monate)

  • Hohe Geldstrafen

  • Strafanzeige und ggf. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

  • Obligatorische medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

  • Eventuell dauerhafter Verlust der Fahreignung

Die Behörden greifen hier entschieden durch, da Drogeneinfluss die Fahrfähigkeit massiv beeinträchtigt und kaum objektiv steuerbar ist.

Kombination Alkohol + Drogen = Maximales Risiko

Besonders schwer wiegen Fälle, bei denen Alkohol und Drogen gleichzeitig konsumiert wurden. In diesen Fällen drohen:

  • Unbefristeter Führerausweisentzug

  • Freiheitsstrafen

  • Obligatorische Fahreignungsabklärung

  • Langfristige Eintragung im Strafregister

Diese Kombination wird als besonders gefährlich eingestuft, da sie das Unfallrisiko exponentiell erhöht.

Bussen- und Strafentabelle (Stand 2025)

Verstoss Busse ab (CHF) Führerausweisentzug Weitere Folgen
0,5–0,79 ‰ Alkohol 600 möglich (Wiederholung) Verwarnung
0,8–1,59 ‰ Alkohol ab 5’000 mind. 3 Monate Eintrag, evtl. Geld-/Freiheitsstrafe
Ab 1,6 ‰ Alkohol variabel unbefristet MPU, Freiheitsstrafe möglich
Fahren unter Drogeneinfluss variabel mind. 3 Monate MPU, Strafanzeige
Alkohol + Drogen kombiniert variabel unbefristet Freiheitsstrafe, medizinische Abklärung

Die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz lassen keinen Interpretationsspielraum: Wer trinkt oder Drogen konsumiert, fährt nicht. Wer es trotzdem tut, muss mit hohen Bussen, langfristigem Führerausweisentzug und in schweren Fällen sogar mit Haftstrafen rechnen.

 Für alle Verkehrsteilnehmer gilt deshalb: Null Promille – null Risiko

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