Rasertat in Chur GR: 127 km/h auf der Emserstrasse

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ByimTicker

Donnerstag, 1. Mai 2025 , , , ,

(Smbolbild Stadtpolizei Chur)

Ein Autofahrer wurde in Chur mit 127 km/h innerorts gemessen – laut Stadtpolizei handelt es sich um eine Rasertat.

Am Montagmorgen, 28. April 2025, kam es in Chur zu einem drastischen Fall von Geschwindigkeitsüberschreitung. Ein Personenwagen wurde auf der Emserstrasse mit 127 km/h statt der erlaubten 60 km/h erfasst. Der Lenker wurde gestoppt, sein Führerausweis eingezogen. Die Stadtpolizei Chur meldet den Fall wegen eines Rasertatbestands der Staatsanwaltschaft Graubünden.

Raserdelikte sind in der Schweiz seit Inkrafttreten des „Via sicura“-Programms kein Kavaliersdelikt mehr. Bereits seit 2013 gelten bei massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen – innerorts ab 70 km/h, ausserorts ab 80 km/h Überschreitung – besonders strenge Sanktionen. Bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts drohen Freiheitsstrafen, Fahrausweisentzug und sogar Fahrzeugkonfiszierungen.

Die Emserstrasse in Chur liegt innerhalb eines städtischen Bereichs, in dem 60 km/h erlaubt sind – eine hohe Geschwindigkeit für ein urbanes Gebiet. Trotzdem wurde ein Lenker dort mit fast dem Doppelten der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt.

Wie die Stadtpolizei Chur mitteilte, fand die Kontrolle am Montag, 28. April 2025, gegen 05:35 Uhr statt. Der Personenwagen wurde mit einer Bruttogeschwindigkeit von 127 km/h gemessen. Nach Abzug der Messtoleranz überschritt der Fahrer die Höchstgeschwindigkeit um exakt 63 km/h – was den gesetzlichen Schwellenwert für den Rasertatbestand erfüllt.

Der Führerausweis wurde dem Fahrer umgehend entzogen. Er wird nun bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht. Ob es sich um eine bewusste Tempofahrt oder eine unkontrollierte Handlung handelte, ist derzeit noch unklar.

Bei Raserdelikten greift in der Schweiz das Strafrecht besonders hart durch: Es droht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr – auch für Ersttäter. Zudem kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden. Ziel ist es, durch Abschreckung lebensgefährliche Fahrweise zu verhindern.

Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) verursachen sogenannte Raser überproportional häufig schwere oder tödliche Verkehrsunfälle. Das Risiko, bei einem Aufprall mit überhöhter Geschwindigkeit zu sterben, steigt exponentiell.

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