Bundesrat beschliesst Inkrafttreten des Hamas-Verbots – ab 15. Mai gilt das neue Gesetz in der Schweiz
Nach intensiver politischer Debatte und klarer Zustimmung in beiden Parlamentskammern setzt der Bundesrat in Bern (BE) das Hamas-Verbot per 15. Mai 2025 in Kraft. Der Schritt folgt auf den verheerenden Terroranschlag der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 und markiert eine sicherheitspolitische Zäsur in der Schweiz.
Reaktion auf Terror – Bundesrat handelt nach Parlamentsmotion
Der israelische Süden wurde am 7. Oktober 2023 Ziel eines beispiellosen Angriffs der Hamas, bei dem rund 1200 Menschen getötet und viele als Geiseln verschleppt wurden. Die Reaktion folgte umgehend: Die Sicherheitspolitischen Kommissionen des National- und Ständerats in Bern (BE) reichten im selben Monat eine Motion für ein Verbot der Hamas ein. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf.
Deutliche Mehrheit im Parlament – kein Referendum
Im September 2024 verabschiedete der Bundesrat in Bern (BE) die Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen. Am 20. Dezember 2024 nahmen die eidgenössischen Räte in Bern (BE) das Gesetz mit grosser Mehrheit an. Die Referendumsfrist lief am 19. April 2025 ab – ohne dass ein Referendum ergriffen wurde. Damit war der Weg frei für das Inkrafttreten.
Gesetz mit klarem Fokus auf Sicherheit und Völkerrecht
Das neue Gesetz stattet die Schweizer Behörden mit schlagkräftigen Instrumenten aus:
- Präventive Massnahmen wie Einreiseverbote oder Ausweisungen können leichter angeordnet werden.
- Strafrechtliche Beweisführung gegen Unterstützer der Hamas wird vereinfacht.
- Finanzströme der Organisation können gezielt unterbunden werden.
Der Bundesrat betont, dass das Gesetz nicht nur der inneren Sicherheit dient, sondern auch zur Achtung des Völkerrechts beiträgt – insbesondere im Hinblick auf die internationale Einstufung der Hamas als Terrororganisation.
Klare Botschaft gegen Terror – und für Rechtssicherheit
Mit dem Hamas-Verbot sendet die Schweiz ein klares Signal: Terrororganisationen und ihre Unterstützungsstrukturen haben in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Platz. Der Fokus liegt auf präventivem Schutz, internationaler Zusammenarbeit und der Stärkung des Rechtsrahmens.
Das neue Gesetz zum Hamas-Verbot ist mehr als eine juristische Anpassung – es ist Ausdruck eines sicherheitspolitischen Konsenses und eines klaren Wertebezugs. Die Schweiz positioniert sich damit international und stärkt zugleich die innere Sicherheit. Ob und wie das Gesetz in der Praxis wirkt, wird sich ab dem 15. Mai zeigen.
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