AHV-Reform 2025: Was sich für Rentnerinnen und Rentner ändert


AHV-Reform 2025 in der Schweiz. (Symbolbild)

Die AHV-Reform 2025 bringt höhere Renten, einheitliches Rentenalter und mehr Flexibilität beim Rentenbezug.

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die AHV-Reform 21 in Kraft und bringt bedeutende Änderungen für Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz.
Diese Reform zielt darauf ab, die Altersvorsorge langfristig zu sichern und den demografischen Herausforderungen zu begegnen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen und ihre Auswirkungen auf den Rentenalltag erläutert.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet die erste Säule des Schweizer Drei-Säulen-Systems und gewährleistet die finanzielle Grundsicherung im Alter.
Mit der AHV-Reform 21 reagiert der Bundesrat auf die steigende Lebenserwartung und die demografische Entwicklung, die die Finanzierung der AHV zunehmend belasten.
Die Reform wurde am 25. September 2022 von Volk und Ständen angenommen und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die AHV-Reform 2025 bringt folgende zentrale Änderungen mit sich:

  • Erhöhung der AHV/IV-Renten: Ab dem 1. Januar 2025 werden die AHV/IV-Renten um 2,9 % erhöht. Die Minimalrente steigt von CHF 1’225 auf CHF 1’260 pro Monat, die Maximalrente von CHF 2’450 auf CHF 2’520 pro Monat.
  • Angleichung des Rentenalters: Das Rentenalter für Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht, um es an das der Männer anzugleichen. Die erste Erhöhung um drei Monate erfolgt im Jahr 2025 für Frauen des Jahrgangs 1961. Ab 2028 gilt für beide Geschlechter das einheitliche Rentenalter von 65 Jahren.
  • Flexibilisierung des Rentenbezugs: Neu können Frauen und Männer die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem frei gewählten Monat beziehen. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 ist ein Vorbezug ab 62 Jahren möglich. Zudem kann die Rente teilweise vorbezogen werden, wobei der Anteil frei wählbar zwischen 20 und 80 Prozent liegt.
  • Anreize für längeres Arbeiten: Personen, die nach dem Referenzalter weiterarbeiten, können AHV-Beiträge leisten, um Beitragslücken zu füllen und die Altersrente zu erhöhen – bis zum Maximalbetrag der entsprechenden Rentenskala.
  • 13. AHV-Rente: Am 3. März 2024 wurde die Volksinitiative „Für ein besseres Leben im Alter“ angenommen, die eine 13. AHV-Rente vorsieht. Ab 2026 erhalten Rentnerinnen und Rentner einen zusätzlichen Monatsbetrag, was einer Rentenerhöhung von etwa 8,3 % entspricht. Die Finanzierung soll durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgen.
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen: Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 erhalten einen finanziellen Ausgleich für das erhöhte Rentenalter. Bei einem Vorbezug wird die AHV-Rente weniger stark gekürzt, und bei einem ordentlichen Rentenbezug erhalten sie einen lebenslangen Zuschlag, der je nach Einkommen zwischen CHF 12.50 und CHF 160 pro Monat beträgt.

„Ich habe mein ganzes Leben gearbeitet und freue mich, dass die Reform nun auch uns Frauen gerecht wird“, sagt Marianne H., 63, aus Zürich (ZH).
„Die Möglichkeit, meine Rente flexibel zu gestalten, gibt mir Sicherheit und Planungsspielraum.“

Die AHV-Reform 2025 bringt bedeutende Veränderungen für die Altersvorsorge in der Schweiz.
Mit höheren Renten, einem einheitlichen Rentenalter und flexibleren Bezugsmöglichkeiten wird das System an die heutigen Bedürfnisse angepasst.
Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und die eigene Pensionsplanung entsprechend anzupassen.

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