Katze in Altendorf (SZ) erschossen – Rentner unter Verdacht


Polizeifahrzeug an der Talbachstrasse in Altendorf SZ. (Symbolbild)

In Altendorf (SZ) wurde eine junge Katze erschossen – nun steht ein Rentner im Verdacht, die Tat begangen zu haben.

Ein grausamer Fund erschüttert Altendorf (SZ) im Kanton Schwyz: Eine noch nicht einjährige Katze wurde erschossen aufgefunden. Die Ermittlungen führten zu einem mutmasslichen Schützen – einem älteren Mann aus der Region. Der Fall wirft Fragen auf, die weit über den Einzelfall hinausgehen.

Tierschutz ist in der Schweiz gesetzlich fest verankert. Wer einem Tier ohne triftigen Grund Schmerzen oder Leid zufügt, macht sich strafbar. Gerade bei Haustieren wie Katzen und Hunden reagieren Bevölkerung und Behörden besonders sensibel. Dennoch gibt es immer wieder Fälle von Gewalt gegenüber Tieren – manche werden nie aufgeklärt.

Am 16. April 2025 meldete eine Anwohnerin in Altendorf (SZ) den Fund einer toten Katze. Die Besitzer liessen das Tier tierärztlich untersuchen – das Ergebnis war schockierend: Ein Projektil im Körper belegte eine Schussverletzung. Die Polizei ermittelte daraufhin und identifizierte einen Rentner aus der Region als mutmasslichen Täter. Die Tatwaffe – eine sogenannte Flobertwaffe – wurde sichergestellt.

Flobertwaffen gelten als kleinkalibrige Schusswaffen, die relativ leise sind und oft unterschätzt werden. Sie unterliegen trotzdem dem Waffengesetz. Ein gezielter Schuss auf ein Tier mit solch einer Waffe kann tödlich sein. Laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sind Schussverletzungen bei Haustieren selten, aber in den letzten Jahren gab es vereinzelte Fälle mit ähnlichem Tatmuster.

„Unsere Katze war erst ein paar Monate alt – sie war verspielt und lieb. Es ist unfassbar, dass jemand ihr so etwas antun konnte“, berichtet die Besitzerin unter Tränen. Der Fall hat im Dorf für Empörung gesorgt. Viele fragen sich: Wie konnte es so weit kommen? Und was bringt jemanden dazu, auf ein Haustier zu schiessen?

Der Vorfall in Altendorf (SZ) ist kein Einzelfall, aber einer, der betroffen macht. Noch ist unklar, was den mutmasslichen Schützen zu seiner Tat getrieben haben könnte – doch klar ist: Gewalt gegen Tiere ist kein Kavaliersdelikt. Die Ermittlungen der Kantonspolizei laufen weiter. Wer Hinweise zu ähnlichen Vorfällen hat oder eigene Tiere schützen will, sollte wachsam sein – und im Zweifel nicht zögern, Behörden zu informieren.

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