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Was riskiert man mit einem Importauto in der Schweiz wirklich?

Regeln, Risiken und echte Fälle – inkl. Stimmen von Polizei und Zoll

Ein Auto aus dem Ausland zu importieren kann günstig sein – aber auch teuer werden, wenn man die Regeln nicht kennt. Die Schweiz hat klare Vorschriften für Importfahrzeuge. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur hohe Nachzahlungen, sondern auch Anzeigen oder gar eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

Was gilt als Importauto?

Ein Importauto ist jedes Fahrzeug, das dauerhaft in die Schweiz eingeführt und hier genutzt wird. Egal ob über einen Kauf im Ausland, eine Übersiedlung oder ein Geschenk – wer länger als ein Jahr in der Schweiz wohnt, muss das Fahrzeug offiziell einführen, verzollen und typisieren lassen.

Pflichten beim Import

  1. Zollanmeldung: Beim Grenzübertritt ist das Fahrzeug zu deklarieren.
  2. Mehrwertsteuer (MWST): 7.7 % des Fahrzeugwerts müssen entrichtet werden.
  3. Automobilsteuer: 4 % für Fahrzeuge unter 3.5 Tonnen.
  4. Typengenehmigung: Das Fahrzeug muss den Schweizer Vorschriften entsprechen.
  5. Versicherung & Zulassung: Vor der Nutzung im öffentlichen Verkehr ist eine Zulassung notwendig.

Was passiert bei Missachtung?

Interview mit Daniel Widmer, Mediensprecher Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG):

„Wird ein Fahrzeug illegal eingeführt oder benutzt, können die Zollbehörden es beschlagnahmen. In schweren Fällen drohen Bussen im fünfstelligen Bereich.“

Interview mit Stefanie Gloor, Verkehrspolizei Kanton Zürich:

„Wir erleben regelmässig Fälle von sogenannten Scheinfahrzeugen – etwa auf Familienmitglieder im Ausland eingelöste Autos, die dann dauerhaft hier benutzt werden. Das ist verboten und kann zur Anzeige führen.“

Echte Fälle aus der Praxis

  • Fall A (Aargau): Ein Student fuhr mit dem Auto seines Bruders aus Deutschland – über 14 Monate lang. Nach einer Kontrolle musste er CHF 8’500 an Nachsteuern und Bussen zahlen.
  • Fall B (Tessin): Eine Frau fuhr ihren italienischen Firmenwagen regelmässig in der Schweiz, obwohl sie hier wohnhaft war. Der Wagen wurde beschlagnahmt, zusätzlich wurde eine Busse von CHF 4’200 verhängt.

Wann ist eine Ausnahme erlaubt?

  • Bei einem Umzug kann ein Auto unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfrei eingeführt werden (Hausratregelung).
  • Touristen dürfen ihr ausländisches Fahrzeug bis zu 12 Monate zollfrei in der Schweiz nutzen – sofern sie keinen Wohnsitz hier haben.

 

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By imTicker

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