Staatsanwaltschaft Zürich klagt 52-jährigen Mann nach tödlicher Messerattacke im August 2023 an
Nach einem Tötungsdelikt in einer Bar im Langstrassenquartier der Stadt Zürich hat die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich Mitte März 2025 Anklage wegen Mordes erhoben. Der Vorfall ereignete sich am 30. August 2023 – ein Barmann wurde Opfer einer gewaltsamen Messerattacke.
Tatablauf: Reizstoff und Messerangriff
Laut Anklageschrift soll der 52-jährige ungarische Beschuldigte den Barangestellten am Mittag des 30. August 2023 in einer Zürcher Bar unvermittelt mit Reizstoff besprüht haben. Anschliessend habe er mehrfach mit einer Stichwaffe auf das Opfer eingestochen. Trotz sofortiger medizinischer Hilfe verstarb der Barmann kurz nach der Tat an seinen schweren Verletzungen.
Ermittlungen führten zur Verhaftung
Die Ermittlungen von Kantonspolizei Zürich und Staatsanwaltschaft I führten Anfang November 2023 zur Identifizierung und Verhaftung des mutmasslichen Täters. Der Beschuldigte ist nicht geständig. Die Anklage fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe sowie eine Landesverweisung.
Verfahrensstand und Unschuldsvermutung
Mit der Anklageerhebung am Bezirksgericht Zürich ist die Kommunikationshoheit nun beim Gericht. Weitere Auskünfte zum Fall werden von der Staatsanwaltschaft nicht mehr erteilt. Für den Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Fazit mit Ausblick
Der Fall aus dem Zürcher Langstrassenquartier wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Gewalt in städtischen Ausgehvierteln. Die Justiz wird nun klären müssen, ob der Tatbestand des Mordes erfüllt ist und welche Konsequenzen sich für den Beschuldigten daraus ergeben.
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