Ehemaliger Polizeichef missbrauchte Uniform – Revision abgelehnt
Aargau – Im Herbst 2020 erschütterte ein brisanter Fall den Kanton Aargau: Eine Bande von Betrügern verschaffte sich Zugang zu privaten Liegenschaften, indem sie sich als falsche Polizisten ausgab – inklusive gefälschter Hausdurchsuchungsbefehle. Im Zentrum der Ermittlungen stand ein ehemaliger Polizeichef, der sich selbst an den Aktionen beteiligte.
Verkleidet und mit falschen Befehlen im Einsatz
Die Täterschaft drang in Wohnungen und Häuser ein, unter dem Vorwand offizieller Ermittlungen. Der Ex-Polizeichef, inzwischen verurteilt, hatte sich verkleidet und aktiv an den „Durchsuchungen“ teilgenommen. Ziel der Aktionen war es offenbar, an Bargeld und Wertsachen zu gelangen.
Gang zum Bundesgericht bleibt erfolglos
Der verurteilte Ex-Beamte zog mit dem Fall vor das Bundesgericht – vergeblich. Das höchste Gericht der Schweiz hat seine Beschwerde nun abgewiesen. Damit bleibt die ursprüngliche Strafe bestehen. Die Argumente des Ex-Polizeichefs, er habe im Sinne einer privaten Ermittlung gehandelt, überzeugten die Richter nicht.
Fazit
Der Fall sorgt weiterhin für Kopfschütteln: Ein ehemaliger Polizeichef missbraucht seine frühere Autorität – das Bundesgericht zeigt klare Kante und bestätigt die Strafe. Rechtstaatlichkeit hat Vorrang vor persönlicher Interpretation von Gerechtigkeit.
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