Kanton Luzern LU plant E-Government-Gesetz zur digitalen Verwaltung


Kapo LU( symbol bild)

Der Kanton Luzern  LU treibt die Digitalisierung von Behördengängen weiter voran und plant ein neues E-Government-Gesetz. Ziel ist es, Behördendienstleistungen für Einwohner und Unternehmen digitaler, effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten.

Digitale Basisdienste geplant

Kernstück des geplanten Gesetzes sind drei zentrale digitale Basisdienste:

  • Onlineschalter: Zentrale Plattform für elektronische Dienstleistungen von Kanton und Gemeinden.
  • Identitätsverwaltungssystem: Sicherstellung der Authentifizierung von Nutzerinnen und Nutzern.
  • Elektronischer Briefkasten: Digitaler Empfang von Verwaltungsmitteilungen.

Diese Dienste sollen die bisher provisorisch eingeführten Pilotversuche wie den Onlineschalter my.lu.ch ablösen und dauerhaft etabliert werden.

Effizienzsteigerung und Kostenersparnis

Durch den zentralisierten Betrieb dieser digitalen Angebote durch den Kanton sollen Effizienz gesteigert und Kosten gesenkt werden. Gemeinden werden verpflichtet, grundlegende Behördendienste wie Wohnsitzbestätigungen oder Umzugsmeldungen über diese digitalen Plattformen anzubieten.

Initiative „Digitalisierung jetzt!“ berücksichtigt

Das geplante Gesetz greift wesentliche Forderungen der Volksinitiative „Digitalisierung jetzt!“ der Jungfreisinnigen auf, die ein Digital-First-Prinzip in der Kantonsverfassung fordert. Der Regierungsrat möchte jedoch keine Verfassungsänderung, sondern bevorzugt die Integration des Digital-First-Ansatzes in das E-Government-Gesetz. Der physische Zugang zu Verwaltungsdiensten bleibt weiterhin erhalten.

Zusammenarbeit und Vernetzung

Der Kanton Luzern arbeitet eng mit Gemeinden, dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) und anderen Kantonen zusammen, um eine bestmögliche Vernetzung zu gewährleisten. Erfahrungen aus anderen Kantonen und laufende Bundesprojekte wie die staatliche E-ID werden einbezogen.

Die Vernehmlassung für das Gesetz läuft vom 25. März bis 27. Juni 2025. Der Kantonsrat wird voraussichtlich in der März-Session 2026 über die Vorlage beraten.