Grasser muss ins Gefängnis: Vier Jahre Haft für Ex-Minister bestätigt

ByimTicker

Dienstag, 25. März 2025 , , , ,

Karl-Heinz Grasser vor Gericht – ernster Blick, rechts sein Anwalt.

Gericht bestätigt Urteil wegen Bestechlichkeit

Der frühere österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt. Damit reduzierte das Gericht zwar die ursprüngliche Strafe von acht Jahren, bestätigte jedoch die Schuldsprüche wegen Bestechlichkeit und Untreue.

Die Richterin bezeichnete die Taten als „schwerwiegende Straftaten mit schwerwiegenden Folgen“. Grasser hatte während seiner Amtszeit 2004 einem Investor geheime Informationen beim Verkauf von 60’000 Bundeswohnungen weitergegeben – mit dem Ziel, ihm den Zuschlag zu sichern. Dafür flossen laut Gericht 9,6 Millionen Euro an Grasser und seine Mitstreiter.

Gericht erkennt Straftaten an – reduziert aber das Strafmass

In erster Instanz war Grasser zusätzlich wegen Beweismittelfälschung verurteilt worden – dieses Urteil wurde nun aufgehoben. Die Haftreduktion begründete der Oberste Gerichtshof mit der aussergewöhnlich langen Dauer des Verfahrens, das sich über viele Jahre hinzog.

Trotz der Reduktion bleibt das Urteil das bislang höchste Strafmass gegen einen Spitzenpolitiker in Österreich.

Kritik am Urteil – Grasser spricht von „politischer Entscheidung“

Grasser selbst und seine Anwälte kritisieren das Urteil scharf. Sie sehen einen politischen Hintergrund und bezweifeln die Neutralität der Richterin, da deren Ehemann sich öffentlich gegen Grasser geäussert habe. Das Gericht wies diese Bedenken zurück und unterstrich die Objektivität der Justiz.

Grasser kündigte an, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzulegen. Eine aufschiebende Wirkung hat dieser Schritt jedoch nicht – der Ex-Minister muss seine Haft antreten.

Ein Präzedenzfall mit Signalwirkung

Der Fall Grasser gilt als beispiellos in der politischen Geschichte Österreichs. Er zeigt, dass selbst höchste Amtsträger für Korruption zur Rechenschaft gezogen werden können. Trotz der Haftreduktion sendet das Urteil ein klares Signal: Rechtsstaatlichkeit und Transparenz haben Vorrang – auch auf höchster Ebene.

Es bleibt abzuwarten, wie der Europäische Gerichtshof auf Grassers Beschwerde reagiert. Doch eines ist klar: Die politische Landschaft Österreichs wird diesen Fall nicht so schnell vergessen.

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