Die Sanierung der Bahnunterführung Buriet bringt Verkehrsänderungen mit sich. Um Schleichwege zu unterbinden, hat die Kantonspolizei St.Gallen Fahrverbote auf diversen Strassen verhängt. Nach einer Kulanzfrist von einem Monat werden Kontrollen durchgeführt und Verstösse gebüsst.
Bauarbeiten bis Dezember 2025 – Verkehrsführung mittels Lichtsignalanlage
Seit Mitte Februar 2025 laufen die Vorbereitungsarbeiten für die Sanierung der Bahnunterführung Buriet zwischen Thal und Rorschacherberg. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Mitte Dezember 2025 andauern. Während der Bauzeit bleibt der Verkehr meist einspurig und wird mittels Lichtsignalanlage geregelt.
In gewissen Bauphasen sind Vollsperrungen erforderlich, während derer der Verkehr grossräumig umgeleitet wird. Fussgänger und Velofahrende können die Baustelle mit kurzen Einschränkungen weiterhin passieren.
Detaillierte Informationen zur Verkehrsführung und den Umleitungen sind auf der Webseite des kantonalen Tiefbauamts abrufbar: www.tiefbau.sg.ch/buriet.
Schleichwege gesperrt – Fahrverbote auf Nebenstrassen
Bereits in der Planungsphase der Baustelle wurden Bedenken von Anwohnenden und Gemeinden hinsichtlich möglichen Ausweichverkehrs auf Nebenstrassen geäussert. Viele dieser Strassen sind Teil von Velo-, Skating- und Wanderwegrouten und nicht für erhöhten Verkehr geeignet. Begegnungssituationen zwischen Fahrzeugen könnten zu gefährlichen Situationen führen.
Um dies zu vermeiden, hat die Kantonspolizei St.Gallen eine befristete Verkehrsanordnung mit Fahrverboten auf verschiedenen Nebenstrassen erlassen. Diese Sperrungen dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmenden und verhindern, dass sich der Verkehr in unerlaubte Ausweichrouten verlagert.
Kontrollen und Bussen nach Kulanzfrist
Ab dem 26. März 2025 beginnt die einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage. Mitarbeitende von Verkehrsdienst-Firmen werden während einer Kulanzfrist von einem Monat auf den gesperrten Nebenstrassen präsent sein und Verkehrsteilnehmende auf die offiziellen Umleitungen verweisen.
Nach Ablauf der Kulanzfrist wird die Kantonspolizei St.Gallen die Fahrverbote konsequent kontrollieren. Wer trotzdem gesperrte Strecken befährt, muss mit einer Busse von 100 Franken rechnen.
Empfehlung: Baustelle grossräumig umfahren
Die SBB und das kantonale Tiefbauamt raten allen Verkehrsteilnehmenden, die Baustelle – auch während der einspurigen Verkehrsführung – wenn möglich grossräumig zu umfahren, um Staus und Wartezeiten zu vermeiden.
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