26-Jähriger muss sich wegen versuchter schwerer Körperverletzung verantworten
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat Mitte März 2025 Anklage gegen einen 26-jährigen Schweizer erhoben. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, am 28. April 2024 nach dem Cupspiel FC Winterthur – Servette FC im Stadion Schützenwiese eine brennende Pyrofackel in die Zuschauerränge geworfen zu haben. Dabei wurden mehrere Personen leicht verletzt.
Laut Anklage überwand der Beschuldigte nach dem Abpfiff die Umzäunung des Gästesektors, betrat das Spielfeld und warf die Pyrofackel gezielt in Richtung einer dicht gedrängten Menschenmenge, darunter Frauen und Kinder. Die brennende Fackel durchschlug ein Fangnetz und verursachte Verletzungen. Zudem soll er sich später am Bahnhof Winterthur als Teil eines gewaltbereiten Mobs an Ausschreitungen gegen Sicherheitskräfte beteiligt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung, mehrfachen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz vor. Die Verfahrenshoheit liegt nun beim Bezirksgericht Winterthur.
Ein zweiter Tatverdächtiger, ein zur Tatzeit 20-jähriger Schweizer, wurde ebenfalls identifiziert und verhaftet. Gegen ihn läuft ein separates Verfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss.
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