TCS ETI-Schutzbrief verweigert Kostenübernahme wegen Antidepressiva

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ByimTicker

Donnerstag, 6. März 2025 , , , ,

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Psychische Erkrankung als Ausschlusskriterium – Betroffene Kundin kämpft um Erstattung

Ein Reiseversicherungsskandal sorgt für Aufsehen: Eine Frau aus dem Kanton Bern wollte mit einer Reise nach Thailand Abschied von ihrem verstorbenen Ehemann nehmen. Doch psychische Belastungen zwangen sie sieben Monate nach der Buchung zur Stornierung. Trotz ärztlicher Bescheinigung verweigerte der TCS ETI-Schutzbrief die Übernahme der Annullationskosten – der Grund: Sie nahm zum Zeitpunkt der Buchung Antidepressiva ein.

Reisebüro zeigt Kulanz – TCS bleibt hart

Während das Reisebüro und sogar die Fluggesellschaft Verständnis für die schwierige Situation zeigten und einen Grossteil der Kosten erliessen, blieb die Versicherung des Touring Club Schweiz (TCS) zunächst hart. In den AGB des ETI-Schutzbriefs ist festgelegt, dass Personen, die bei der Buchung Psychopharmaka einnehmen, nicht gegen psychisch bedingte Reiseabsagen abgesichert sind.

Für die Betroffene ein Schock – sie fühlte sich von ihrer Versicherung im Stich gelassen. Erst als sie sich an das Konsumentenmagazin SRF Espresso wandte, lenkte der TCS ein und erklärte sich bereit, den offenen Betrag aus Kulanz doch noch zu übernehmen.

Andere Versicherungen haben keine Psychopharmaka-Klausel

Ein Blick auf die Konkurrenz zeigt: Axa, Helvetia, Zürich-Versicherung, Mobiliar, Baloise und Generali handhaben ähnliche Fälle anders. Wer bei der Buchung reisefähig ist und dies durch einen Arzt belegen kann, geniesst weiterhin Versicherungsschutz – auch wenn sich der Gesundheitszustand später verschlechtert. Die Versicherungen prüfen solche Fälle individuell und schliessen Kunden nicht kategorisch aus.

Experten raten: Vor der Buchung Versicherungskonditionen prüfen

Gerade bei chronischen Erkrankungen oder psychischen Belastungen empfiehlt es sich, vor der Buchung einer Reise mit der Versicherung abzuklären, welche Regelungen gelten. Denn nicht jede Police bietet den gleichen Schutz – und wie der Fall der Bernerin zeigt, kann die Wahl der Versicherung über Tausende von Franken entscheiden.

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