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Die «Nachtruhe-Initiative» im Kanton Zürich fordert kürzere Betriebszeiten am Flughafen Zürich. Diese Massnahme verstösst jedoch gegen Bundesrecht und würde die Konnektivität der Schweiz erheblich beeinträchtigen. Der Regierungsrat lehnt die Initiative deshalb entschieden ab.
Betriebszeiten zentral für die internationale Anbindung
Die Initiative fordert ein Flugverbot nach 23:00 Uhr, was eine Verkürzung der Betriebszeiten um 30 Minuten bedeuten würde. Laut dem vom Bund genehmigten Betriebsreglement ist der Flughafen Zürich jedoch von 06:00 bis 23:30 Uhr geöffnet, wobei die letzte halbe Stunde für den Verspätungsabbau reserviert ist. Dieser Zeitraum ist entscheidend, um Interkontinentalflüge und Kurzstreckenverbindungen zuverlässig zu gewährleisten.
Verheerende Auswirkungen auf die Konnektivität
Mit rund 200 Direktverbindungen spielt der Flughafen Zürich eine zentrale Rolle in der internationalen Anbindung der Schweiz. Eine Kürzung der Betriebszeiten würde zahlreiche Verbindungen gefährden und den volkswirtschaftlichen Schaden erheblich vergrössern. Ohne die Möglichkeit des Verspätungsabbaus nach 23:00 Uhr könnten wichtige Verbindungen nicht mehr angeboten werden.
Regierungsrat setzt klares Zeichen
Der Regierungsrat hat die Initiative in einem aktuellen Beschluss als ungültig eingestuft. Ein vorliegendes Rechtsgutachten bestätigt, dass die Forderungen der Initiative gegen übergeordnetes Bundesrecht verstossen und deshalb nicht umgesetzt werden können.
Massnahmen zur Reduzierung von Verspätungen
Die Flughafen Zürich AG arbeitet bereits aktiv daran, Verspätungen zu minimieren. Unter anderem wurde ein Gesuch zur Erhöhung der Lärmzuschläge während der Nacht eingereicht. Langfristige Verbesserungen, wie die Verlängerung der Pisten und eine SIL-Revision, sollen die Pünktlichkeit weiter erhöhen.